Lieferbedingungen Musterklauseln

Lieferbedingungen. (1) Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins bedarf der Schriftform gem. Ziffer I Abs. (4) dieser AGB. Lie- ferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und des letzten Materials, die der Besteller zu überlassen hat. Bei nicht termingerechter Materiallieferung durch den Besteller ver- längert sich die Lieferfrist angemessen, zumindest entsprechend der Verzögerung. Mit Meldung der Versandbe- reitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden von Kopplin unmöglich ist. (2) Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens von Kopplin nicht eingehalten, so ist, falls Kopplin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurück- zutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung schriftlich hingewiesen hat. Die Ver- zugsentschädigung ist auf höchstens 5 % desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Im Falle von Liefer- und Leistungsverzögerungen, die Kopplin nicht zu vertreten hat, sowie bei höherer Gewalt, ist Kopplin berechtigt, die Lieferung im Falle eines Lieferhindernisses für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorherseh- bare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die dem Lieferer die rechtzeitige Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis dafür hat Kopplin zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorge- nannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann Kopplin auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob er zurücktreten oder innerhalb einer angemesse- nen Nachfrist liefern will. Erklärt er sich nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktre- ten. Kopplin wird den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie in Absatz (1) aus- geführt, eintritt. Er hat Beeinträchtigungen des Bestellers so gering wie möglich zu halten, ggf. durch Herausgabe der Formen für die Dauer der Behinderung. Soweit aufgrund solcher Verzögerungen die Leistungspflicht von Kopplin ausgeschlossen ist, kann Kopplin bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Im Falle von Liefer- und Leistungsver...
Lieferbedingungen. 6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot. 6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
Lieferbedingungen. 2.1. Sofern nicht anders vereinbart, gilt für die Lieferung Fol- gendes: Die Lieferung erfolgt "EXW" (INCOTERMS 2010), wobei unser Werk/Lager in Xxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, Xxxxx- reich maßgeblich ist. Wir stellen die Ware entsprechend den nach Ziffer 2.3 vereinbarten Fristen oder Terminen für den Kunden in unserem Lager zur Verfügung und benachrichti- gen den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Gefahren, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zu- fälligen Verschlechterung, des zufälligen Verlusts, der zufäl- ligen Beschädigung und/oder des Diebstahls der Ware auf den Kunden über. Uns trifft keine Verpflichtung, die Ware auf das abholende Beförderungsmittel zu verladen. 2.2. Wenn wir mit dem Kunden abweichend von Ziffer 2.1. schriftlich die Versendung der Ware durch uns vereinbaren, erfolgt diese immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Fris- ten und Termine nach Ziffer 2.3 beziehen sich auf den Zeit- punkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Eine Trans- portversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden abgeschlossen. Ist die Ware versandbereit, benach- richtigen wir den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Aus- führung der Versendung bestimmten Dritten sowie gleichzei- tig den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Gefahren, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zu- fälligen Verschlechterung, des zufälligen Verlusts, der zufäl- ligen Beschädigung und/oder des Diebstahls der Ware auf den Kunden über. Diese Gefahren gehen jedenfalls spätes- tens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Ver- ladevorgangs maßgeblich ist) an den ersten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung be- stimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistun- gen (z. B. Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, des- sen Ursache beim Kunden liegt, gehen die Gefahren von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versand- bereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben. 2.3. Fristen oder Termine für die Erbringung unserer Liefe- rungen bzw. Leistungen teilen wir dem Kunden bei Bestel- lannahme mit; diese können als verbindlich oder unverbind- lich bezeichnet sein. Fristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung bzw. der Versandanzeige, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspf...
Lieferbedingungen. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Lieferbedingungen. Wenn nicht anders vereinbart, liefert Xxxxxxx die Waren, Dokumentation und Software ab Werk oder Lager von Emerson, seiner verbundenen Unternehmen oder einem Dritten (Lieferort) Carriage Paid To (CPT) frachtfrei an den im Vertrag benannten Bestimmungsort (Incoterms® 2020). Der Kunde trägt die Kosten für Fracht, Verpackung und Handling entsprechend den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Tarifen.
Lieferbedingungen. Hat der Kunde die Ware über die Webseite gemietet (Ziffer 3.a.(i.)) gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen. Die Lieferung des Produktes erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Versandadresse. Der Anbieter ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Sollte der Anbieter während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass das von dem Kunden bestellte Produkt trotz sorgfältiger Prüfung des Bestandes und aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, wird der Kunde darüber per E-Mail informiert und ein Vertrag kommt nicht zustande. Falls der Anbieter zuvor das Vertragsangebot des Kunden durch die Miet- oder Kauf-Bestätigung angenommen hat, ist der Anbieter zum Rücktritt berechtigt. Etwa geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Bei den im Zusammenhang mit der Angebotsdarstellung angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben. Sie geltend daher als nur annähernd vereinbart. Wird der angegebene Xxxxxxxxxxxx um mehr als vier Wochen überschritten, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Anbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Anbieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden zurückerstattet. Die Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschäden wird auf vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung. Von der voranstehenden Haftungsbegrenzung bleibt die Verzugshaftung des Anbieters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unberührt.
Lieferbedingungen. 1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Gegenstände, die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlich...
Lieferbedingungen. 5.1 Die Lieferung hat am im Kaufvertrag oder in der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgen. 5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigen, wenn ein Lieferverzug eintritt. 5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben. 5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKE. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich sein, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigt. 5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes. 5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen. 5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.
Lieferbedingungen. 1.1 Sämtliche Bestellungen von HELLA erfolgen ausschließlich zu diesen Einkaufsbedingungen, soweit nicht im Einzelnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Inhaltlich abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten werden auch dann nicht Vertragsgrundlage, wenn HELLA diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Lieferbedingungen. Hast du den Mietgegenstand über die Grover-App oder die Webseite gemietet (Ziffer 4.2.1.)) gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen: Die Lieferung des Mietgegenstandes erfolgt an die von dir mitgeteilte Versandadresse. Xxxxxx ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu unseren Lasten. Sollte Xxxxxx während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass der von dir bestellte Mietgegenstand trotz sorgfältiger Prüfung des Bestandes und aus von Xxxxxx nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, wirst du darüber per E-Mail informiert und ein Vertrag kommt nicht zustande. Falls Xxxxxx zuvor dein Vertragsangebot durch die Vertragsbestätigung angenommen hat, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Etwaige geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Bei den im Zusammenhang mit der Angebotsdarstellung angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben. Sie gelten daher als nur annähernd vereinbart. Wird der angegebene Xxxxxxxxxxxx um mehr als vier Wochen überschritten, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat Grover ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere wegen höherer Gewalt (u.a. Pandemien wie COVID-19) oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so haben wir das Recht, insoweit von dem Vertrag mit dir zurückzutreten. Du wirst darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich zurückerstattet. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.