Diebstahlschutz. 1 Versicherte Ereignisse 1. Versichert ist der Verlust des versicherten Fahrrads und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch: a) Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem Fahrradträger; b) Einbruchdiebstahl; c) Raub/ Plünderung. 2. Das lose mit dem Fahrrad verbundene Zubehör und Gepäck gemäß § 3 Punkt 3 ist nur versichert, wenn es gemeinsam mit dem versicherten Fahrrad entwendet wird. Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss das Fahrrad gemäß § 6 Punkt 1 gesichert sein. 1. Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte Fahrrad. 2. Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion dienenden Teile. 3. Das folgende lose mit dem Fahrrad verbundene Zubehör und Gepäck ist versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet wird: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Iso- matte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktions- geräte), Trinkflasche, Werkzeug/Flickzeug, Werkzeugtasche sowie Zelt.
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