Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht. A6-2.1.1 Mitversichert ist - abweichend von A6-3 (4) - die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, für die die versicherte Person infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs verantwortlich gemacht wird, das ihrem Dienstherrn gehört. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, die ihr Dienstherr gemietet oder geleast hat. Vermögensschäden sind allerdings nicht versichert. A6-2.1.2 Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schadenersatz- und Regressansprüche aufgrund beamten- oder arbeitsrechtlicher Haftpflichtbestimmungen. Dabei sind folgende Fälle versichert: - Der Dienstherr macht gegen die versicherte Person Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Dienstfahrzeug geltend. - Der Dienstherr macht gegen die versicherte Person Regressansprüche geltend, nachdem er dem geschädigten Dritten den Personen- oder Sachschaden ersetzt hat. A6-2.1.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben: - Schäden, die als Fahrer eines Kranken-, Rettungs-, Feuerwehr-, Entsorgungs-, Räum-, Streu- oder kettenbetriebenen Fahrzeugs verursacht werden; - Schäden, die verursacht werden, wenn für das Führen des Fahrzeugs nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorlag; - Schäden, die bei unberechtigtem Gebrauch des Dienstfahrzeugs entstehen; - Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln herbeigeführt werden; - Schäden, bei denen sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. A6-2.1.4 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr beträgt: - EUR 50.000 für Schadenersatzansprüche, die gegen die versicherte Person wegen des Schadens am Dienstfahrzeug geltend gemacht werden; - EUR 1.000.000 für Regressansprüche, die der Dienstherr geltend macht, nachdem er einem geschädigten Dritten den Schaden ersetzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht. A6-2.1.1 Mitversichert ist - abweichend von A6-3 (4a) - die gesetzliche Haftpflicht wegen Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die die versicherte Person Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs verantwortlich gemacht wirdwerden, das ihrem Ihrem Dienstherrn gehört. Das gilt auch für KraftfahrzeugeKraftfahr- zeuge, die ihr Ihr Dienstherr gemietet oder geleast hat. Vermögensschäden Vermögensschä- den sind allerdings nicht versichert.
A6-2.1.2 b) Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schadenersatz- Schadensersatz- und Regressansprüche aufgrund beamten- oder arbeitsrechtlicher Haftpflichtbestimmungen. Dabei Versichert sind folgende Fälle versichertFälle: - Der – Ihr Dienstherr macht gegen die versicherte Person Schadenersatzansprüche Sie Schadensersatzansprüche wegen Schäden am Dienstfahrzeug geltend. - Der – Ihr Dienstherr macht gegen die versicherte Person Sie Regressansprüche geltend, nachdem nach- dem er dem geschädigten Dritten den Personen- oder Sachschaden Sachscha- den ersetzt hat.
A6-2.1.3 Vom c) Keinen Versicherungsschutz ausgeschlossen bleibenhaben Sie in folgenden Fällen: - Schäden, die – Sie werden als Fahrer eines Kranken-, Rettungs-, Feuerwehr-, Entsorgungs-, Räum-, Streu- Entsorgungs- oder kettenbetriebenen Fahrzeugs verursacht werdenverantwortlich gemacht; - Schäden– Sie hatten keinen Führerschein, die verursacht werden, wenn für obwohl dieser bei Eintritt des Ver- sicherungsfalls erforderlich war; – Sie haben das Führen des Fahrzeugs nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorlagDienstfahrzeug unberechtigt gebraucht; - Schäden, die bei unberechtigtem Gebrauch des Dienstfahrzeugs entstehen; - Schäden, die unter Einfluss von – Sie haben den Versicherungsfall durch Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln herbeigeführt werdenandere berau- schende Mittel herbeigeführt; - Schäden, bei denen – Sie haben sich der Fahrer nach dem Versicherungsfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hatentfernt.
A6-2.1.4 Die Höchstersatzleistung d) Unsere Leistung ist für alle Schadensersatzansprüche je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr beträgtVersiche- rungsfall auf folgende Versicherungssummen begrenzt: - EUR 50.000 – 00.000 € für SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche, die gegen die versicherte Person Sie wegen des Schadens am Dienstfahrzeug geltend gemacht werden; - EUR 1.000.000 – 1 Mio. € für RegressansprüchePersonen- und Sachschäden bei Regressansprüchen, die der Dienstherr geltend macht, nachdem er einem geschädigten Dritten den Schaden ersetzt hat. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres beträgt das Doppelte der Versicherungssumme.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht. A6-2.1.1 Mitversichert ist - abweichend von A6-3 (4) - die gesetzliche Haftpflicht wegen a. Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die die versicherte Person infolge Sie aufgrund des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs verantwortlich gemacht wird, das ihrem Dienstherrn gehörtwerden. Das Der Versicherungsschutz gilt auch für Kraftfahrzeuge, die ihr Ihrem Dienstherrn gehören oder die Ihr Dienstherr gemietet oder geleast hat. Vermögensschäden sind allerdings aber nicht versichert.
A6-2.1.2 b. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schadenersatz- Schadensersatz- und Regressansprüche aufgrund beamten- oder arbeitsrechtlicher Haftpflichtbestimmungen. Dabei sind folgende Fälle versichert: - Der – Ihr Dienstherr macht gegen die versicherte Person Schadenersatzansprüche Sie Schadensersatzansprüche wegen Schäden am Dienstfahrzeug geltend. - Der – Ihr Dienstherr macht gegen die versicherte Person Sie Regressansprüche geltend, nachdem nach- dem er dem geschädigten Dritten den Personen- oder Sachschaden Sachscha- den ersetzt hat.
A6-2.1.3 Vom c. Kein Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben: - Schädenbesteht, die wenn Sie als Fahrer eines Kranken-Kran- ken-, Rettungs-, Feuerwehr-, Entsorgungs-, Räum-, Streu- Entsorgungs- oder kettenbetriebenen Fahrzeugs verursacht verantwortlich gemacht werden; - Schäden, die verursacht werden, wenn für das Führen des Fahrzeugs nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorlag; - Schäden, die bei unberechtigtem Gebrauch des Dienstfahrzeugs entstehen; - Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln herbeigeführt werden; - Schäden, bei denen sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
A6-2.1.4 Die Höchstersatzleistung d. Unsere Leistung ist für alle Schadensersatzansprüche je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr beträgtVersiche- rungsfall auf folgende Versicherungssummen begrenzt: - EUR 50.000 – 00.000 € für SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche, die gegen die versicherte Person Sie wegen des Schadens am Dienstfahrzeug geltend gemacht werden; - EUR 1.000.000 – 1 Mio. € für Regressansprüche, die der Dienstherr geltend macht, nachdem er einem geschädigten Dritten den Schaden ersetzt hat. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle, die während eines Versicherungsjahres eintreten, beträgt das Doppelte der Versiche- rungssumme.
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Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht. A6-2.1.1 Mitversichert ist - abweichend von A6-3 (4) - die gesetzliche Haftpflicht wegen a. Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die die versicherte Person infolge Sie aufgrund des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs verantwortlich gemacht wird, das ihrem Dienstherrn gehörtwerden. Das Der Versicherungsschutz gilt auch für Kraftfahrzeuge, die ihr Ihrem Dienstherrn gehören oder die Ihr Dienstherr gemietet oder geleast hat. Vermögensschäden sind allerdings aber nicht versichert.
A6-2.1.2 b. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schadenersatz- Schadensersatz- und Regressansprüche aufgrund beamten- oder arbeitsrechtlicher Haftpflichtbestimmungen. Dabei sind folgende Fälle versichert: - Der – Ihr Dienstherr macht gegen die versicherte Person Schadenersatzansprüche Sie Schadensersatzansprüche wegen Schäden am Dienstfahrzeug geltend. - Der – Ihr Dienstherr macht gegen die versicherte Person Sie Regressansprüche geltend, nachdem nach- dem er dem geschädigten Dritten den Personen- oder Sachschaden Sachscha- den ersetzt hat.
A6-2.1.3 Vom c. Kein Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben: - Schädenbesteht, die wenn Sie als Fahrer eines Kranken-Kran- ken-, Rettungs-, Feuerwehr-, Entsorgungs-, Räum-, Streu- Entsorgungs- oder kettenbetriebenen Fahrzeugs verursacht verantwortlich gemacht werden; - Schäden, die verursacht werden, wenn für das Führen des Fahrzeugs nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorlag; - Schäden, die bei unberechtigtem Gebrauch des Dienstfahrzeugs entstehen; - Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln herbeigeführt werden; - Schäden, bei denen sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
A6-2.1.4 Die Höchstersatzleistung d. Unsere Leistung ist für alle Schadensersatzansprüche je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr beträgtVersiche- rungsfall auf folgende Versicherungssummen begrenzt: - EUR 50.000 – 00.000 € für SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche, die gegen die versicherte Person Sie wegen des Schadens am Dienstfahrzeug geltend gemacht werden; - EUR 1.000.000 – 1 Mio. € für Regressansprüche, die der Dienstherr geltend macht, nachdem er einem geschädigten Dritten den Schaden ersetzt hat. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle, die während eines Versicherungsjahres eintreten, beträgt das Doppelte der Versiche- rungssumme.
e. Sie müssen die in B 3.1 e. bb. beschriebene Obliegenheit beachten.
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