Dienstzeugnis / Bestätigung der erworbenen Kompetenzen. Transitarbeitskräften, die zumindest 1 Monat im Projekt beschäftigt waren, ist vom Förderungsnehmer / Beschäftiger unaufgefordert ein Dienstzeugnis zu übermitteln. Weiters sind der Transitarbeitskraft gemäß Punkt 6.3 Bundesrichtlinie, Qualitätsstandards für AV-SÖB/GBP die durch Aus- und Weiterbildung sowie die praktische Arbeitsleistung während der Projektteilnahme erworbenen beruflich verwertbaren Kompetenzen in einer Bestätigung aufzulisten und spätestens mit Ende des Dienstverhältnisses auszuhändigen. Eine Auflistung im Dienstzeugnis ist nicht ausreichend – es muss eine eigene Bestätigung ausgestellt werden.
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Samples: Allgemeine Bestimmungen, Förderungsvertrag, Allgemeine Bestimmungen