Differenzkontrakte. Ein Differenzkontrakt („CFD“) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dem Käufer und dem Verkäufer, die eine Zahlung der Differenz zwischen dem aktuellen Wert eines Vermögenswertes (ein Wertpapier, Instrument, Anlagekorb oder Index) und dessen Wert zum Fälligkeitsdatum durch den Verkäufer an den Käufer vorsieht. Wenn diese Differenz negativ ist, erfolgt stattdessen eine Zahlung durch den Käufer an den Verkäufer. Mit CFDs können Anleger synthetische Long- oder Short-Positionen mit variabler Einschusszahlung aufbauen, die anders als Futures kein festes Ablaufdatum oder Vertragsvolumen aufweisen. Anders als bei Aktien kann bei CFDs dem Käufer potenziell eine Verbindlichkeit entstehen, die wesentlich grösser ist als der als Einschusszahlung gezahlte Betrag. Der Anlageverwalter verlässt sich in hohem Masse auf quantitative Modelle (von ihm selbst entwickelte Modelle und Modelle von Drittanbietern (gemeinsam „Modelle“)) sowie Informationen und Daten, die entweder vom Anlageverwalter entwickelt oder von Dritten bereitgestellt werden (gemeinsam „ Daten“), statt seinen Anlagespezialisten Ermessensentscheidungen für das jeweilige Handelsgeschäft zu erlauben. Die Modelle und Daten werden verwendet, um Transaktions- und Anlagen-Sets zu konstruieren, Anlagen oder potenzielle Anlagen zu bewerten (unter anderem zu Handelszwecken und für die Zwecke der Festlegung des Nettoinventarwerts des ICAV), Einblicke in das Risikomanagement zu bieten und die Absicherung der Anlagen des ICAV zu unterstützen. Modelle und Daten können bekannterweise Fehler, Auslassungen, Mängel und Fehlfunktionen aufweisen (zusammen „Systemereignisse“). Systemereignisse in Modellen Dritter unterliegen im Allgemeinen nicht der Kontrolle des Anlageverwalters. Der Anlageverwalter ist bestrebt, das Auftreten und die Auswirkungen von Systemereignissen durch ein gewisses Mass an internen Tests und Überwachungsprozessen in Echtzeit sowie unabhängige Sicherheitsvorkehrungen im allgemeinen Portfolioverwaltungssystem und häufig (bei unternehmenseigenen Modellen) im Code der Software selbst zu reduzieren. Trotz derartiger Tests, Überwachungsprozesse und unabhängiger Sicherheitsvorkehrungen werden Systemereignisse unter anderem zur Ausführung nicht vorgesehener hergesehener Handelsgeschäfte, zur Unterlassung vorgesehener Handelsgeschäfte, zu Verzögerungen bei der Ausführung vorgesehener Handelsgeschäfte, Fehlzuordnungen von Handelsgeschäften, Versagen beim Erfassen und Ordnen verfügbarer Daten, zur Unterlassung bestimmter Absicherungs- oder Risikominderungsmassnahmen und/oder zum Ergreifen von Massnahmen, die bestimmte Risiken steigern, führen – was in jedem Fall erhebliche ungünstige Auswirkungen auf das ICAV und/oder seine Rendite haben könnte. Die Anlagestrategien des ICAV sind in hohem Masse abhängig von der Erfassung, Bereinigung, Aussonderung und Analyse umfangreicher Datenbestände. Die Modelle sind dementsprechend von der Eingabe entsprechender Daten abhängig. Es ist allerdings weder möglich noch praktikabel, alle massgeblichen verfügbaren Daten in die Prognosen und/oder Handelsentscheidungen der Modelle einzubeziehen. Der Anlageverwalter entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Daten hinsichtlich der jeweiligen Anlagestrategie erfasst werden und welcher Teildatenbestand von den Modellen bei der Erstellung von Prognosen berücksichtigt wird, die sich möglicherweise auf die abschliessenden Handelsentscheidungen auswirken. Ausserdem ist es aufgrund der Automatisierung der Datenerfassung, dem Volumen und der Tiefe der verfügbaren Daten, der Komplexität und der häufig manuellen Vorgehensweise bei der Datenbereinigung und der Tatsache, dass der grösste Teil der Daten aus externen Quellen stammt, unvermeidlich, dass nicht alle gewünschten und/oder massgeblichen Daten jederzeit für den Anlageverwalter verfügbar sind oder durch ihn verarbeitet werden. Auch bei gut fundierten Modellen kann die Eingabe fehlerhafter Daten zu einem Systemereignis führen und dem ICAV einen Verlust verursachen. Ausserdem können selbst bei korrekter Dateneingabe die anhand der Daten durch die Modelle vorhergesehenen „Modellpreise“ erheblich von den Marktpreisen abweichen, insbesondere bei Finanzinstrumenten mit komplexer Beschaffenheit, in die das ICAV investieren kann. Wenn fehlerhafte oder unvollständige Daten verfügbar sind, kann der Anlageverwalter weiterhin Prognosen erstellen und Handelsentscheidungen auf der Grundlage der verfügbaren Daten treffen, was er auch häufig tun wird. Dementsprechend kann der Anlageverwalter entscheiden, dass bestimmte verfügbare Daten zwar einen potenziellen Nutzen für die Erstellung von Prognosen und/oder das Treffen von Handelsentscheidungen haben, sie zu erfassen aber aufgrund der Kosten von Technologie oder externen Anbietern nicht kosteneffektiv ist, in welchen Fällen der Anlageverwalter diese Daten nicht verwenden wird. Anteilinhaber sollten sich bewusst sein, dass nicht garantiert wird, dass bestimmte Daten oder Datentypen bei der Erstellung von Prognosen oder dem Treffen von Handelsentscheidungen unter Bezugnahme auf die Modelle verwendet werden. Es wird auch nicht garantiert, dass die tatsächlich bei der Erstellung von Prognosen oder beim Treffen von Handelsentscheidungen verwendeten Daten, die den Modellen zugrunde liegen, (i) die genauesten verfügbaren Daten oder (ii) fehlerfrei sind. Anteilinhaber sollten davon ausgehen, dass der in Verbindung mit den Modellen verwendete Datenbestand begrenzt ist. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die zuvor genannten, mit der Erfassung, Bereinigung, Aussonderung und Analyse von grossen Datenbeständen verbundenen Risiken ein integraler Bestandteil von Anlagen bei einem prozess- und systemorientierten Berater wie dem Anlageverwalter sind. Wenn sich Modelle und Daten als falsch, irreführend oder unvollständig erweisen, können darauf basierende Entscheidungen das ICAV möglichen Verlusten aussetzen. Indem sich der Anlageverwalter auf Modelle und Daten verlässt, kann er sich beispielsweise veranlasst sehen, bestimmte Anlagen zu überhöhten Preisen zu kaufen oder andere Anlagen unter Wert zu verkaufen, oder er verpasst günstige Gelegenheiten. Gleichermassen können sich die auf fehlerhaften Modellen und Daten basierende Absicherung als nicht erfolgreich und, bei der Ermittlung des Nettoinventarwerts des ICAV, die Bewertungen der Anlagen des ICAV, die auf Bewertungsmodellen basieren, als falsch erweisen. Ausserdem können Modelle ein falsches zukünftiges Verhalten prognostizieren, was zu potenziellen Verlusten auf Cashflow- und/oder Marktwert-Basis führen kann. Darüber hinaus können Modelle in unvorhergesehenen oder bestimmten Szenarien von geringer Wahrscheinlichkeit (die häufig eine Marktstörung beinhalten) unerwartete Ergebnisse erzeugen, bei denen es sich um Systemereignisse handeln kann. Fehler in Modellen und Daten sind häufig extrem schwierig zu entdecken und bei unternehmenseigenen und externen Modellen kann die Schwierigkeit, Systemereignisse zu entdecken, durch den Mangel an Designunterlagen oder Spezifikationen verstärkt werden. Unabhängig davon, wie schwierig die Entdeckung rückblickend eingeschätzt wird, werden einige Systemereignisse über lange Zeiträume oder sogar vollständig unentdeckt bleiben. Der negative Effekt oder die Auswirkungen dieser Systemereignisse können sich im Laufe der Zeit summieren. Schliesslich wird der Anlageverwalter bestimmte Systemereignisse erkennen, bei denen er nach seinem eigenen Ermessen entscheidet, sie nicht zu bearbeiten oder zu beheben. Auch bei der Software von Dritten kann der Anlageverwalter entscheiden, ihm bekannte, von der Software verursachte Systemereignisse weder zu bearbeiten noch zu beheben. Der Anlageverwalter ist überzeugt, dass die auf seine Modelle und die Modelle Dritter angewendeten Tests und Überwachungsprozesse es dem Anlageverwalter ermöglichen, die Systemereignisse zu identifizieren und zu bearbeiten, die eine umsichtige Person, die ein prozessorientiertes, systematisches und computergestütztes Anlageprogramm betreibt, identifizieren und bearbeiten würde, indem sie die den Systemereignissen zugrunde liegenden Probleme korrigieren oder die Verwendung unternehmenseigener und externer Modelle im Allgemeinen oder bei einer bestimmten Anwendung einschränken würde. Anteilinhaber sollten davon ausgehen, dass Systemereignisse und die mit ihnen einhergehenden Risiken und Auswirkungen ein integraler Bestandteil der Anlage mit einem prozess- und systemorientierten Anlageverwalter wie dem Anlageverwalter sind. Dementsprechend geht der Anlageverwalter nicht davon aus, dass er Systemereignisse, die er entdeckt, dem ICAV oder den Anteilinhabern gegenüber offenlegt. Die mit der Abhängigkeit von Modellen und Daten einhergehenden Risiken werden von dem ICAV getragen. Dazu gehört auch, dass alle mit Systemereignissen verbundenen Verluste zu Lasten des ICAV gehen, wenn der Anlageverwalter in Übereinstimmung mit seinen internen Grundsätzen oder aufgrund einschlägiger Gesetze nichts anderes festgelegt hat. Das ICAV wird bei seinen quantitativen Handelsstrategien vermutlich nicht erfolgreich sein, wenn die Annahmen, die den Modellen zugrunde liegen, nicht realistisch sind und nicht realistisch und relevant bleiben und nicht an die Änderungen des allgemeinen Marktumfelds angepasst werden. Wenn solche Annahmen falsch sind oder falsch werden und nicht zeitnah angepasst werden, ist es wahrscheinlich, dass keine gewinnbringenden Handelssignale generiert werden. Wenn die Modelle bestimmte Faktoren nicht berücksichtigen und der Anlageverwalter diese Auslassungen durch Tests und Bewertungen nicht erfolgreich behebt und die Modelle entsprechend ändert, kann es zu grösseren Verlusten kommen, die vollständig zu Lasten des ICAV gehen. Der Anlageverwalter wird kontinuierlich neue Modelle testen, bewerten und hinzufügen, was dazu führen kann, dass Modelle von Zeit zu Zeit geändert werden. Bei einer Änderung der Modelle oder Strategien müssen Anteilinhaber nicht informiert werden oder ihr Einverständnis dazu geben. Es gibt keine Garantie hinsichtlich der (positiven oder negativen) Auswirkungen einer Änderung der Modelle oder Anlagestrategien auf die Performance des ICAV. Es herrscht ein erheblicher Wettbewerb unter quantitativ ausgerichteten Anlageverwaltern, und die Fähigkeit des Anlageverwalters, Renditen zu liefern, die eine geringe Korrelation mit den weltweiten Aktienmärkten und anderen Hedgefonds haben, hängt von ihrer Fähigkeit ab, Modelle einzusetzen, die gewinnbringend sind und sich dabei gleichzeitig von den Modellen anderer Verwalter unterscheiden. Wenn der Anlageverwalter nicht in der Lage ist, ausreichend differenzierte Modelle zu entwickeln, werden die Anlageziele des ICAV möglicherweise nicht erfüllt, auch wenn die Modelle absolut gesehen gewinnbringend sind. Wenn zudem die Modelle des Anlageverwalters den Modellen anderer Anlageverwalter ähneln, besteht ein erhöhtes Risiko, dass eine Marktstörung sich negativ auf voraussagende Modelle wie die des ICAV auswirkt, da eine solche Störung die Reduzierung der Liquidität oder die Neubewertung, aufgrund des gleichzeitigen Handels in verschiedenen Fonds, die Modelle (oder vergleichbare quantitativ orientierte Anlagestrategien) verwenden, beschleunigen könnte. Die Fähigkeit des Anlageverwalters, seine Anlageziele für das ICAV zu erreichen, hängt zum grossen Teil von seiner Fähigkeit ab, seine Modelle und sein eigenes Research zu entwickeln und zu schützen. Die Modelle, eigenen Analysen und Daten werden vom Anlageverwalter weitgehend durch die Verwendung von Richtlinien, Verfahren, Vereinbarungen und ähnlichen Massnahmen geschützt, die dazu dienen, zuverlässige Vertraulichkeits-, Nichtoffenbarungs- und ähnliche Sicherheitstechniken zu entwickeln und durchzuführen. Allerdings könnten umfassende Offenlegungspflichten auf Positionsebene (oder Offenlegungspflichten gegenüber Börsen oder Regulierungsbehörden mit unzureichenden Datenschutzmassnahmen) Wettbewerbern die Gelegenheit bieten, die Modelle des Anlageverwalters zu rekonstruieren, was sich nachteilig auf die relative oder absolute Performance des ICAV auswirken kann. Der Anlageverwalter steuert das Risiko des ICAV, indem er sicherstellt, dass sich das zugrunde liegende Risiko innerhalb einer definierten Bandbreite bewegt. Gleichwohl kann das ICAV gezwungen sein, seine Handelsaktivitäten im Rahmen des AHL Diversified Programme einzustellen, wenn der Wert des Handelskapitals des ICAV auf ein solch aussergewöhnlich niedriges Niveau gefallen ist, dass ein Zugang zum AHL Diversified Programme nicht mehr gewährleistet ist.
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