Dividenden und Dividendenangleichungen bei CFDs Musterklauseln

Dividenden und Dividendenangleichungen bei CFDs. Eine „Dividendenangleichung“ ist eine Angleichung, die vorgenommen wird, wenn das Ex-Dividenden- Datum einer Aktie (einschließlich des Ex-Datums einer Sonderdividende) im zugrundeliegenden Aktienmarkt überschritten wurde. Im Falle von Long-Positionen wird die Dividendenangleichung Ihrem Konto gutgeschrieben. Im Falle von Short-Positionen wird die Dividendenangleichung Ihrem Konto belastet. Wenn eine zugrundeliegende Aktie ihr Ex-Dividenden-Datum überschreitet (das heißt, den Aktionären wird eine Dividende gezahlt), nehmen wir an Ihrem Konto eine Barangleichung vor, damit Ihre Position nicht von dem Kursabfall beeinflusst wird, der im Markt für diese Aktien oder diesen Index auftritt. Sind Sie „long“, schreiben wir den Betrag gut. Sind Sie „short“, ziehen wir den Betrag ab. Wenn auf eine Aktie Dividende ausgeschüttet wird, fällt der Aktienwert in der Regel um denselben Betrag wie die Dividende. Da ein Aktienindex eine Vielzahl von Unternehmen umfasst, führt eine Wertminderung der Aktien auch zu einem Rückgang des Indexwertes. Wenn der Kurs einer Aktie oder eines Index nach einer Dividendenausschüttung fällt, sind Ihre laufenden Gewinne und Verluste (GuV) betroffen. Sind Sie „long“, verlieren Sie potenziellen Gewinn. Sind Sie „short“, sind Ihre Gewinne höher als sie tatsächlich sind. Vorausgesetzt, dass der Kursabschlag eine zu erwartete Marktbewegung ist, müssen wir eine Angleichung vornehmen, damit Ihre GuV nicht beeinflusst wird. Der Dividendenbetrag variiert je nach Unternehmen oder Index.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.