Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. 5 ff. nachvollziehbar festgehalten werden. Der Leistungserbringer aktualisiert im wei- teren Verlauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. 5.13 aufgeführte zuständige Stelle der KKH.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. 5 ff. Leistungsbestand- teile nachvollziehbar festgehalten werdenwird. Der Leistungserbringer aktualisiert im wei- teren Verlauf weiteren Ver- lauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. 5.13 in der Anlage 05: „Datenübermittlung“ aufgeführte zuständige Stelle der KKH.
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Samples: www.kkh.de, www.kkh.de, www.kkh.de
Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. 5 ff. Leistungsbestand- teile nachvollziehbar festgehalten werdenwird. Der Leistungserbringer aktualisiert im wei- teren Verlauf weiteren Ver- lauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. 5.13 in der Anlage 05: „Datenübermittlung“ aufgeführte zuständige Stelle der KKH. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ausgefüllte Erhebungs- bogen nicht an die KKH zu senden ist.
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Samples: www.kkh.de, www.kkh.de