Common use of Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile Clause in Contracts

Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. II 2.3 bis 2.6.7 nachvollziehbar festgehalten werden. Der Leistungserbringer aktualisiert im weiteren Verlauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. II 2.10 aufgeführte zuständige Stelle.

Appears in 3 contracts

Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. II 2.3 2.2 bis 2.6.7 2.5 sowie 2.7 nachvollziehbar festgehalten werden. Zu diesem Zweck nutzt der Leistungserbringer die App, dessen Gegenstand 2.7.6 beschrieben worden ist. Der Leistungserbringer aktualisiert im weiteren Verlauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. II 2.10 2.11 aufgeführte zuständige Stelle.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenvertrag

Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. II 2.3 2.2 bis 2.6.7 2.5 sowie 2.7 nachvollziehbar festgehalten werden. Der Leistungserbringer aktualisiert im weiteren Verlauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. II 2.10 2.11 aufgeführte zuständige Stelle.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenvertrag

Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile Leistungsbestand- teile nach Ziff. II 2.3 2.1.1 bis 2.6.7 2.1.7 nachvollziehbar festgehalten werden. Der Leistungserbringer aktualisiert im weiteren Verlauf der Versorgung diese Dokumentation und übermittelt diese auf Anforderung an die unter Ziff. II 2.10 aufgeführte zuständige in der Anlage 05: „Datenübermittlung“ genannte Stelle.

Appears in 1 contract

Samples: www.kkh.de