Dokumentation, Protokoll und Rapport. 13.1 Die FIRMA stellt sicher, dass die entsprechende Dokumentation soweit erforderlich nachgeführt wird. 13.2 Die FIRMA führt sofern eine dahingehende Wartungsvereinbarung getroffen wurde, ein Wartungs- und Pflegeprotokoll und stellt es dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Es enthält jene Informationen, welche für den weiteren Betrieb wesentlich sind. 13.3 Wird die Instandsetzung nach Aufwand abgegolten, erhält der Kunde einen Rapport. Dieser nennt Datum, Art und Dauer des Einsatzes. Dieser Rapport wird durch den Kunden gegengezeichnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)