Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Zahlungsbedingungen. Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Abreise. Die erstellten Rechnungen können sowohl in Euro wie auch in lokaler Währung zum tagesaktuellen Kurswert bezahlt werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist ACHAT in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Der Xxxx kommt mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Befindet sich der Xxxx mit der Zahlung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, gegenüber dem Xxxx Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. ACHAT bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbe- halten. ACHAT ist berechtigt bei jeder Mahnung des Gastes nach Verzugseintritt eine pauschale Mahngebühr der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. ACHAT ist bei Vertragsabschluss oder danach berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. ACHAT ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und soforti- ge Zahlung zu verlangen. Erfolgt eine Zahlung des Gas- tes hierauf nicht, ist ACHAT zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Sofern eine Vorauszahlung angefordert ist, ist der Eingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirk- sam wird. Eine Aufrechnung des Gastes ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Forderung von ACHAT zulässig.
Zahlungsbedingungen. Der Teilnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Rechnungsperiode ist der jeweilige Kalendermonat. Monatliche Grundgebühren ab einem Betrag in Höhe von 3,00 € werden jeweils im Voraus fällig. Gebühren unter 3,00 € werden bis zu einer Rechnungshöhe von mindestens 3,00 € addiert und sodann gesammelt abgerechnet. Spätestens nach 6 Monaten erfolgt eine automatische Abbuchung aller offenen Forderungen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt der Teilnehmer TELEMED eine Bankeinzugsermächtigung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, einen Wechsel der Bankverbindung spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit des nächsten Lastschrifteinzugs TELEMED mitzuteilen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist TELEMED berechtigt, ohne vorherige Information des Teilnehmers dessen Zugang zum Dienst zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Anwenders. Zwischen dem Teilnehmer und TELEMED wird vereinbart, dass für den Fall einer insofern unbegründeten Sperre des Dienstes durch TELEMED der Teilnehmer dadurch keine Schadenersatzansprüche begründen kann. Sofern dem Teilnehmer Gegenansprüche zustehen, ist er zur Aufrechnung gegen Forderungen von TELEMED nur dann berechtigt, wenn diese von TELEMED schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. TELEMED kann die vom Anwender monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der TELEMED-Dienste erhöhen. Eine Erhöhung muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Anwender ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5% oder mehr des ursprünglichen Preises ausmacht. Die Kündigung muss TELEMED spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. TELEMED wird den Anwender auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehen.
Zahlungsbedingungen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 20 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Miete ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Mietsache von unserem Betriebshof bis zur Rückkehr dorthin. Der An- und Abtransport der Mietsache vom Betriebshof zum Einsatzort und zurück wird – sofern er vom Vermieter durchgeführt wird - nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Miettarif bzw. zu vereinbarten Pauschalsätzen abgerechnet. Abrechnungsgrundlage ist die Auftragsbestätigung und die darin angegebenen Miettarife bzw. Stundensätze. Jeder angefangene Xxxxxxx wird in voller Höhe berechnet.
Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis in folgenden Raten zu bezahlen: - ein Drittel als Anzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller, - ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der vereinbarten Lieferfrist, - der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil des Lieferanten Schweizer Franken zur freien Verfügung des Lieferanten gestellt worden sind. Ist Zahlung mit Wechseln oder mittels Akkreditiv vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer und Inkassospesen bzw. die Kosten für die Eröffnung, Avisierung und Bestätigung des Akkreditivs.
Zahlungsbedingungen. 8.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Vorauszahlung bzw. Barzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.
Zahlungsbedingungen. 19. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Zahlungsbedingungen. 4.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird er taggenau berechnet.