Zahlungsbedingungen. Unsere Forderungsansprüche sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart , sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. • Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. • Zur Annahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung sowie ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. • Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. • Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebend...
Zahlungsbedingungen. Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluß vereinbart werden, gelten die in den Rechnungen des Verkäufers angegebenen Zahlungsmo- dalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Fehlt es an konkreten Festlegungen, so ist der Kaufpreis 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über das Geld verfügen kann. Ein Skontoabzug ist un- zulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund früherer, fälliger Rechnungen noch nicht beglichen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder gerichtlich festgelegt sind. Zur Hereinnahme von Xxxxxxxx ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Nimmt er trotzdem Wechsel an, so gehen die bankmäßigen Diskont und Einziehungsspesen bei Fälligkeit der For- derung zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu zahlen. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Barzahlung. Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit des Kaufpreises, auch wenn der Verkäufer nicht gemahnt hat. Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht termingerecht zahlt. In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p.a. zu verlangen. Dieser Zinssatz gilt auch bei gewährter Stundung der Zahlung. Gerät der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsver- pflichtungen in Rückstand oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Liefervertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, nach angemessener Nachfrist zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Noch ausstehende Liefe- rungen hat der Verkäufer nur noch gegen Vorauskasse auszuführen. Der Verkäufer kann jederzeit die Forderung an einen Dritten abtreten oder einem Factoring Unternehmen verkaufen. Auch in diesem Fall gelten die AGB unverändert. Bei falscher Angabe der Umsatzsteuer Identifikationsnummer haftet der Kunde für Umsatzsteuer-Regressansprüche.
Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehen.
Zahlungsbedingungen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 20 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Miete ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Mietsache von unserem Betriebshof bis zur Rückkehr dorthin. Der An- und Abtransport der Mietsache vom Betriebshof zum Einsatzort und zurück wird – sofern er vom Vermieter durchgeführt wird - nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Miettarif bzw. zu vereinbarten Pauschalsätzen abgerechnet. Abrechnungsgrundlage ist die Auftragsbestätigung und die darin angegebenen Miettarife bzw. Stundensätze. Jeder angefangene Xxxxxxx wird in voller Höhe berechnet.
Zahlungsbedingungen. 19. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einer Weiterveräußerung (aus Sicherheitsgründen nur nach Maßgabe von Ziffer 19 zulässig) in das Ausland ist der Gesamtrechnungswert vor der Grenzüberschreitung der Ware, also gegebenenfalls schon früher als nach 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug ist die GPG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde erbringt dem ihm gestatteten Nachweis, dass GPG ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als nach dem o.g. Zinssatz entstanden ist. Die GPG ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Ansprüche der GPG mit irgendwelchen Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gegen Ansprüche der GPG. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei der GPG maßgeblich. Gerät der Kunde in Zahlungsrückstand, ist die GPG berechtigt, weitere Lieferungen/Leistungen einzustellen, bis der Kunde sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen und Kosten beglichen hat. Besteht berechtigter Anlass an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln, und geht damit eine ernsthafte Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs der GPG einher (z.B. Vermögensverschlechterung, Vermögensgefährdung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug des Kunden) kann die GPG u.a. sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder von Sicherheiten (in Ziffer 8. nicht abschließend geregelt) abhängig machen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen.
Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis in folgenden Raten zu bezahlen: - ein Drittel als Anzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller, - ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der vereinbarten Lieferfrist, - der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil des Lieferanten Schweizer Franken zur freien Verfügung des Lieferanten gestellt worden sind. Ist Zahlung mit Wechseln oder mittels Akkreditiv vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer und Inkassospesen bzw. die Kosten für die Eröffnung, Avisierung und Bestätigung des Akkreditivs.
Zahlungsbedingungen. 8.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Vorauszahlung bzw. Barzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.