Common use of DOKUMENTATION UND SOFTWARE Clause in Contracts

DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte an Software und/oder Firmware, die in die Produkte aufgenommen oder zur Benutzung mit den Produkten zur Verfügung gestellt wurde („Software“) sowie an der mit den Produkten gelieferten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen verbundenen Unternehmen des Lieferanten (oder einer anderen Partei, die die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller übertragen.

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DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft Das Eigentum oder Urheberrecht an der Urheberrechte an Software und/oder Firmware, die in die Produkte Waren aufgenommen oder zur Benutzung Nutzung mit den Produkten Waren zur Verfügung gestellt wurde („Software“) ), sowie an der mit den Produkten Waren gelieferten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen Verkäufer oder verbundenen Unternehmen des Lieferanten (oder einer anderen sonstigen Partei, die welche die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten Verkäufer geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller Käufer übertragen.

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Samples: www.klauke.com

DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 11.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte Urherberrechte an Software und/oder Firmware, die in die Produkte aufgenommen oder zur Benutzung mit den Produkten zur Verfügung gestellt wurde („Software) sowie an der mit den Produkten gelieferten Dokumentation („Dokumentation) bleibt beim jeweiligen verbundenen Unternehmen des Lieferanten (oder einer anderen sonstigen Partei, die die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller übertragen.

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Samples: www.buehler.com