Dokumente / Anlagen zum Prüfbericht Musterklauseln

Dokumente / Anlagen zum Prüfbericht. Alle erstellten Anlagen zum Prüfbericht sind digital zu erfassen und entsprechend der Vorgaben aus den AV SIB-Bauwerke als JPG, TIF oder PDF (vorzugsweise für Dokumente / Zeichnungen) abzuspeichern. • Bilder die das Bauwerk, die eingesetzten Fremdleistungen und Zugangstechnik dokumentieren • die Verkehrszeichenpläne der verkehrsrechtlichen Anordnung, nur wenn die genehmigte Aufstellung von einem Regelplan abweicht (PDF / TIF). Ansonsten reicht ein Verweis auf den entsprechenden Regelplan am Ende des Prüfberichts. • bei Bahnbrücken die Unterlagen für die Betra (PDF / TIF) [Diese Unterlage soll aber aufgrund ihrer großen Seitenanzahl nicht mit dem Prüfbericht ausgedruckt werden] • Formblatt Betra (unter Gesamtbauwerk als XLS / PDF) • Schadenskizzen (PDF / TIF) • Formblatt „Gelenkige Riegel- Stiel- Verbindungen bei VZB“ (PDF) • Skizze der Durchfahrtshöhen (PDF / TIF) • bei Verkehrszeichenbrücken eine Skizze entsprechend Anhang C (PDF / TIF) • Formblatt RPS (XLS) • Formblatt Ebenheit (XLS) Alle Anlagen sind im „Prüfungstext“ des Prüfberichtes aufzuführen und mit dem Prüfbericht zu verknüpfen. Verwendete Prüffahrzeuge, Prüfgeräte und erforderliche Verkehrsraumeinschränkungen (Nr. des Regel- plans) sind in der Maske „Prüffahrzeuge, -geräte“ zu erfassen. Werden keine Geräte benötigt, so ist dies in der Maske „Prüfanweisungen“ einzutragen. Bei Bahnbrücken ist das Formblatt BETRA durch den Bauüberwacher Bahn fortzuführen, ergeben sich Än- derungen / Erweiterungen zu den Daten unter „Sachverhalte“ in SIB-Bauwerke, so sind diese durch eine entsprechende Empfehlung („Bauwerksdaten überarbeiten“) im Prüfbericht zu dokumentieren. Das Form- blatt ist auch im Vorabbericht zu übergeben. Ein fehlendes Formblatt ist neu anzulegen.

Related to Dokumente / Anlagen zum Prüfbericht

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.