Common use of Dokumentenmanagement und Datenschutz Clause in Contracts

Dokumentenmanagement und Datenschutz. Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten muss ein Verfahren zur Lenkung der Qualitäts- vorgabedokumente sowie zur Archivierung (s. Kap. 6.2) der auswertbaren Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen anhand der Bestell- Nr. des Bestellers den Fertigungsauf- trägen und den bearbeiteten Bauteilen des Bestellers zugeordnet werden können. Der Zugang zu Qualitätsaufzeichnungen beim Lieferanten muss für den Besteller auch im Falle der Firmenübernahme oder bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren gewährleistet werden (siehe All- gemeine Einkaufsbedingungen im Lieferantenportal des Bestellers- xxx.xxxx-xxxxx.xxx).

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Dokumentenmanagement und Datenschutz. Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten muss ein Verfahren zur Lenkung der Qualitäts- vorgabedokumente sowie zur Archivierung (s. Kap. 6.2) der auswertbaren Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen anhand der Bestell- Nr. des Bestellers den Fertigungsauf- trägen und den bearbeiteten Bauteilen Schmiederädern des Bestellers zugeordnet werden können. Der Zugang zu Qualitätsaufzeichnungen beim Lieferanten muss für den Besteller auch im Falle der Firmenübernahme oder bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren gewährleistet werden (siehe All- gemeine Einkaufsbedingungen im Lieferantenportal des Bestellers- xxx.xxxx-xxxxx.xxx).

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Dokumentenmanagement und Datenschutz. Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten muss ein Verfahren zur Lenkung der Qualitäts- vorgabedokumente Qualitätsvorgabedokumente sowie zur Archivierung (s. Kap. 6.2) der auswertbaren Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen anhand der Bestell- Bestell-Nr. des Bestellers den Fertigungsauf- trägen Fertigungsaufträgen und den bearbeiteten Bauteilen Werkzeugen/Werkstoffen des Bestellers zugeordnet werden können. Der Zugang zu Qualitätsaufzeichnungen beim Lieferanten muss für den Besteller auch im Falle der Firmenübernahme oder bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren gewährleistet werden (siehe All- gemeine Allgemeine Einkaufsbedingungen im Lieferantenportal des Bestellers- Bestellers, unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx).

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Dokumentenmanagement und Datenschutz. Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten muss ein Verfahren zur Lenkung der Qualitäts- vorgabedokumente Qualitätsvorgabedokumente sowie zur Archivierung (s. Kap. 6.2) der auswertbaren Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen anhand der Bestell- Bestell-Nr. des Bestellers den Fertigungsauf- trägen Fertigungsaufträgen und den bearbeiteten Bauteilen Schmiedeteilen oder Strangpressprodukten des Bestellers zugeordnet werden können. Der Zugang zu Qualitätsaufzeichnungen beim Lieferanten muss für den Besteller auch im Falle der Firmenübernahme oder bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren gewährleistet werden (siehe All- gemeine Allgemeine Einkaufsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung im Lieferantenportal des Bestellers- xxx.xxxx-xxxxx.xxx).

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Dokumentenmanagement und Datenschutz. Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten muss ein Verfahren zur Lenkung der Qualitäts- vorgabedokumente Qualitätsvorgabedokumente sowie zur Archivierung (s. Kap. 6.2) der auswertbaren Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen anhand der Bestell- Nr. des Bestellers den Fertigungsauf- trägen und den bearbeiteten Bauteilen bis zu dem Abruf des Bestellers zugeordnet werden können. Der Zugang zu Qualitätsaufzeichnungen beim Lieferanten muss für den Besteller auch im Falle der Firmenübernahme oder bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren gewährleistet werden (siehe All- gemeine Allgemeine Einkaufsbedingungen im Lieferantenportal des Bestellers- xxx.xxxx-xxxxx.xxx).

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