Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung Musterklauseln

Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung. Besondere Merkmale erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkma- len Auswirkungen auf die Produktsicherheit, die Lebensdauer, die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsschritte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben können. Die vom Besteller bzw. vom Kunden des Bestellers festgelegten besonderen Merkmale sind in der technischen Zeichnung des Bestellers definiert. Diese besonderen Merkmale sind durch die kritischen Parameter aus dem Fertigungsprozess des Lieferanten zu ergänzen. Bei fehlenden Vorgaben zu besonderen Merkmalen durch den Besteller hat der Lieferant eigenstän- dig Produkt- und Prozessmerkmale, die für die Produktqualität und Produktsicherung sinnvoll sind, auszuwählen. Diese ergeben sich aus den Risikoanalysen des Lieferanten, z.B. FMEA. Die besonderen Merkmale müssen in allen Produkt- und Prozessunterlagen durch den Lieferanten identifiziert (z.B. Zeichnung, Produktionslenkungs- bzw. Prüfplan, P-FMEA) und in allen relevanten Planungs- bzw. Fertigungsschritten des Lieferanten berücksichtigt und überwacht werden. Die Vorgaben bzgl. der Archivierung von Qualitätsanforderungsdokumenten und Qualitätsaufzeich- nungen (z.B. Prüf- und Messdaten) sind den gesetzlichen und den kunden- bzw. branchenspezifi- schen Regelwerken zu entnehmen. Dokumente mit Bezug zu besonderen Merkmalen und die PPF-/ EMPB- Unterlagen (s. Kap. 9) sind mindestens 15 Jahre nach dem Auslaufen der Serienpro- duktion zu archivieren (s. VDA Band Prozessbeschreibung Besondere Merkmale). Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren. Längere Aufbewahrungszeiten (bis zu 30 Jahren) werden vor dem Hintergrund der Verjährungsfris- ten von Produkthaftungsansprüchen empfohlen. Der Umgang mit digitalen Produktdaten (DPD) inkl. der Datenarchivierung ist gemäß der Arbeitsan- weisung des Bestellers schriftlich festzulegen und umzusetzen.