Auftragsunterlagen Musterklauseln

Auftragsunterlagen. Alle Angaben, Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Herstellung des Liefergegenstandes von TGW übergeben werden oder die der Auftragnehmer nach den besonderen Angaben von TGW angefertigt hat, dürfen vom Auftragnehmer nicht für andere Zwecke als für die Fertigung aufgrund der gegenständlichen Bestellung verwendet, vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Die genannten Unterlagen bleiben im alleinigen Eigentum von TGW und sind auf Verlangen samt Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich an TGW herauszugeben. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen für TGW. TGW wird im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung von Stoffen und Teilen hergestellten Erzeugnissen, die insoweit vom Auftragnehmer für TGW verwahrt werden. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Lieferung, so hat der Auftragnehmer sämtliche Unterlagen ohne Aufforderung umgehend zurückzustellen oder unter Garantie der nicht unsachgemäßen Weiterverwendung zu archivieren. Die Bestellungen sowie die sich darauf beziehenden Arbeiten sind als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und demgemäß vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die TGW aus der Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen. Es ist dem Auftragnehmer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die TGW gestattet, die bestehende Geschäftsverbindung in Werbematerial und Publikationen, gleich welcher Art, anzuführen oder darauf hinzuweisen.
Auftragsunterlagen. (1) Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.
Auftragsunterlagen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages entsprechend der Auftrags- dokumente (u.a. Bestell- und technische Unterlagen) des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Unterlagen im Hinblick auf seinen Fertigungsprozess zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die kor- rekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die Anforderungen des Bestellers an die Fremdleistung bzgl. der beigestellten Bauteile werden in seiner Bestellung, in der Zeichnung sowie ggf. in den zugehörigen Datensätzen (3D) festgelegt. Der Lieferant ist verpflichtet die stets gültige Revision der zutreffenden kundenspezifischen Zusatz- anforderungen zu IATF 16949 (CSR) in seinem Dokumentenmanagementsystem zu lenken. Falls eines der in der Bestellung aufgeführten Spezifikationen oder die zum Auftrag relevanten kun- denspezifischen QMS- Anforderungen (CSR- siehe Anlage 1) dem Lieferanten nicht vorliegen, sind diese vom Besteller anzufordern. Für den jeweiligen Auftrag des Bestellers gelten die in der Bestel- lung aufgeführten Revisionsstände der Dokumente (u.a. technische Zeichnung, Spezifikation).
Auftragsunterlagen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages entsprechend den technischen Vorgaben des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Unterlagen im Hinblick auf seinen Fertigungsprozess zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die Anforderungen des Bestellers an die zu liefernden Metallformate werden in der Bestellung und in der XXXX XXXXX Werkstoffnorm (OFWN) festgelegt. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Falls eines der in der Bestellung aufgeführten Anforderungsdokumente oder die zum Auftrag relevanten kundenspezifischen QMS- Anforderungen (CSR- siehe Anlage 1) dem Lieferanten nicht vorliegt, ist dieses vom Besteller anzufordern. Für den jeweiligen Auftrag des Bestellers gelten die in der Bestellung aufgeführten Revisionsstände der Dokumente.
Auftragsunterlagen. 5.1. Alle Angaben, Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen, die dem Verkäufer zur Herstellung des Liefergegenstandes von uns übergeben werden, ebenso die vom Verkäufer nach unseren besonderen Angaben angefertigten Zeichnungen, Angaben und sonstigen technischen Unterlagen dürfen vom Verkäufer nicht für andere Zwecke als für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung verwendet, vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die genannten Unterlagen bleiben unser alleiniges Eigentum und sind auf Verlangen samt Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich an uns herauszugeben. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Lieferung, so hat uns der Verkäufer sämtliche Unterlagen ohne Aufforderung umgehend zurückzustellen. Die Bestellungen sowie die sich darauf beziehenden Arbeiten sind als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und dem gemäß vertraulich zu behandeln. Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die uns aus der Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen.
Auftragsunterlagen. Zeichnungen und Unterlagen, insbesondere solche, die für die Aufstellung, den Betrieb und die Instandhaltung oder Reparatur des Leistungsgegenstandes erforderlich sind, werden vom Lieferanten rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben, Zeichnungen, Entwürfe, Filme, Originale usw., die dem Lieferanten für die Erfüllung eines Leistungsgegenstandes überlassen werden, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und bleiben Eigentum des Bestellers. Das Gleiche gilt für Zeichnungen, die der Lieferant nach Angaben des Bestellers anfertigt. Der Lieferant hat die Bestellung und die darauf bezogenen Arbeiten vertraulich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die dem Besteller aus der Verletzung des Eigentums und von gewerblichen Schutzrechten erwachsen. Alle dem Lieferanten zugänglich gemachten Unterlagen sind auf Verlangen mitsamt allen Abschriften und bzw. oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben.
Auftragsunterlagen. 10.1. Vorbehaltlich anderer schriftlich fixierter Vereinbarungen werden Zeichnungen und Unterlagen, insbesondere solche, die für die Aufstellung, den Betrieb und die Instandhaltung oder Reparatur des Leistungsgegenstandes erforderlich sind, vom Lieferanten rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfügung gestellt.
Auftragsunterlagen. Alle dem Käufer überlassenen Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Schutzrechten. Nachahmungen sind streng untersagt. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.
Auftragsunterlagen. Die XXXXX.XXXX wird nach Beendigung des Auftrages und Befriedigung sämtlicher An- sprüche auf Verlangen des Auftraggebers alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben. Die Verpflichtung der XXXXX.XXXX zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
Auftragsunterlagen. 11.1 Der Lieferer hat uns auf unser Verlangen Pläne, Ausführungszeichnungen, Be- rechnungen etc., die sich auf den Liefergegenstand beziehen, zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen und uns nach entsprechender Genehmigung in der von uns gewünschten Anzahl zu überlassen. Ebenso hat der Lieferer uns auf Wunsch auch Ersatzteilzeichnungen für die wesentlichen Ersatzteile mit ausreichenden Angaben zur Beschaffung von Ersatzteilen zu liefern. Er wird die genannten Un- terlagen Dritten nur zugänglich machen, wenn dies für Ersatzteillieferungen, Nachbesserungen oder Reparaturen des Liefergegenstands erforderlich ist.