Domizilwechsel. Der Lagernehmer hat dem Lagerhalter jeden Wechsel seines Domizils unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Solange der Domizilwechsel nicht angezeigt ist, gilt die letztgenannte Adresse als Zustelldomizil.
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Samples: moverich.ch, www.weber-vonesch.ch, oberli-ag.ch
Domizilwechsel. Der Lagernehmer hat dem Lagerhalter jeden Wechsel seines Domizils unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Solange der Domizilwechsel nicht angezeigt ist, gilt ist der Lagerhalter berechtigt, die Korrespondenz an die letztgenannte Adresse als Zustelldomizildes Lagernehmers zu senden.
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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net
Domizilwechsel. Der Lagernehmer hat dem Lagerhalter jeden Wechsel seines Domizils unverzüglich unver- züglich schriftlich anzuzeigen. Solange der Domizilwechsel nicht angezeigt ist, gilt die letztgenannte Adresse als Zustelldomizil.
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Samples: www.welti-furrer.ch
Domizilwechsel. Der Lagernehmer hat dem Lagerhalter jeden Wechsel seines Domizils unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Solange der Domizilwechsel Domizil- wechsel nicht angezeigt ist, gilt ist der Lagerhalter berechtigt, die Korrespondenz an die letztgenannte Adresse als Zustelldomizildes Lagernehmers zu senden.
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Samples: www.fischerumzuege.ch