Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 13.
6.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
6.6. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Webserver zu s...
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG annehmen kann.
6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche Zustimmung von CONCAT AG Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
Allgemeine Pflichten des Kunden. (1) Soweit der Kunde Beschäftigten oder sonstigen Erfül- lungsgehilfen in zulässiger Weise die Nutzung der Online- Befragungssysteme ermöglicht („Endnutzer"), wird er diese zur Einhaltung der Pflichten für Kunden aus diesen AGB in geeigneter Weise verpflichten. Der Kunde bleibt Netigate gegenüber für die Handlungen und Unterlassun- gen der Endnutzer verantwortlich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, die im Rah- men der Nutzung der Online-Befragungs-systeme von Netigate von ihm/ihr zur Person oder Unternehmen an- gegeben werden, wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Online- Befragungssysteme von Netigate die geltenden Gesetze einzuhalten.
(4) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser AGB ergeben, bleiben unberührt.
Allgemeine Pflichten des Kunden. Der Kunde wird den geliehenen Gegenstand mit der notwendigen Sorgfalt behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Er wird keine Änderungen am Leihgegenstand vornehmen, insbesondere wird er Kennungen des Herstellers nicht beschädigen oder entfernen. Verwendungen auf den Leihgegenstand wird der Kunde nur mit ausdrücklicher schrift- licher Zustimmung von Vodafone machen.
Allgemeine Pflichten des Kunden. 1.4.1 Der Kunde hat die ordnungsgemäße Nutzung der Software jeweils durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat NCS die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vertragsgegenstandes geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard- und Software, die Verbindung mit dem Internet und aktuelle Browsersoftware. Der Kunde hat insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Virenschutzsoftware einzusetzen.
1.4.2 NCS haftet nicht für Virenschäden, die durch Einsatz einer entsprechenden Software hätten verhindert werden können. Es gelten hierbei auch die Haftungsbeschränkungen gemäß § 1 Ziffer 1.6 dieser AGB.
1.4.3 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen.
1.4.4 Der Kunde hat grundsätzlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Daten- und Jugendschutzvorschriften, strafrechtliche Bestimmungen sowie die vorliegenden AGB zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet: • bereit gestellte Zugangsdaten sowie entsprechende Identifikations- und Authentifikationsmechanismen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und an solche Dritte nicht weiterzugeben; • Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlichkeitsrechte, nicht zu verletzen; • die Privatsphäre anderer zu respektieren, also keine verleumderischen, bedrohenden, gewaltverherrlichenden, belästigende, schädigende, rassistische oder sonst verwerfliche Inhalte zu verbreiten; • keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der Netzwerke führen können, wie etwa Viren; • die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht zu unerlaubten Werbezwecken, insbesondere zur unverlangten Übermittlung elektronischer Post, zu nutzen.
1.4.5 Soweit dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird, darf er keine rechtswidrigen, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte ablegen. Insbesondere darf die ggf. bereit gestellte Infrastruktur von NCS bzw. der von ihr ggf. zur Verf...
Allgemeine Pflichten des Kunden. Kundenpflichten
1. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von XxxxXx.Xxx zur Verfügung stellt. XxxxXx.Xxx ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die von XxxxXx.Xxx zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten, sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie diese vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz der Passworte gelangt sein könnten, ist er verpflichtet, unverzüglich XxxxXx.Xxx hierüber zu informieren und die betreffenden Passworte zu ändern. Ferner hat der Kunde die automatisch zugestellten Passworte unmittelbar bei der ersten Einwahl in den Internet-Service von XxxxXx.Xxx und später auf Anforderung von XxxxXx.Xxx abzuändern. Er stellt XxxxXx.Xxx von Kosten und Ansprüche Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, XxxxXx.Xxx seinen vollständigen Name, seine postalische Anschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), seine E- Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Ansprechpartners vollständig und richtig mitzuteilen. Der Kunde sichert zu, dass alle XxxxXx.Xxx mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, XxxxXx.Xxx jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und die Daten unverzüglich im Kundenservice-Bereich oder durch Mitteilung an XxxxXx.Xxx per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
4. Der Kunde verpflichtet sich, XxxxXx.Xxx unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
5. Unbeschadet der durch XxxxXx.Xxx durchgeführten Datensicherungen obliegt es dem Kunden, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Durchführung jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten...
Allgemeine Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere stellt er Optimizely alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Kann aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Kunden die Durchführung von bestimmten Leistungen nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen, so verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend.
(3) Auf Verlangen des Kunden benennt Optimizely einen Ansprechpartner zur Koordination der Vertragsdurchführung. Der Ansprechpartner beantwortet Anfragen des Kunden oder leitet diese an die zuständigen Bereiche von Optimizely weiter. Rechte und Pflichten nach Ziffer 8 (4) bestehen nicht.
(4) Ansprechpartner und Vertragsdurchführung
a) Der Kunde ist verpflichtet, einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der die erforderlichen internen Abstimmungen des Projektes beim Kunden sowie gegebenenfalls mit Dritt-Dienstleistern verantwortet sowie Optimizely die erforderlichen Informationen und Unterlagen in verwertbarer Form zur Verfügung stellt.
b) Der Ansprechpartner ist zudem bevollmächtigt, die zur reibungslosen Umsetzung und zum Abschluss des Projektes erforderlichen Entscheidungen (wie Änderungen des Leistungsumfanges, Abnahmen) zu treffen.
c) Optimizely weist darauf hin, dass eine Auswechslung des Ansprechpartners im Rahmen eines laufenden Projektes wie auch das Ruhenlassen von Projekten durch den Kunden über einen Zeitraum von mehr als einem Monat regelmäßig mit erhöhten Aufwänden seitens Optimizely verbunden ist. Sollte der Kunde dennoch den Ansprechpartner auswechseln oder länger als einen Monat keinerlei Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden erfolgt sein und sollten hierdurch erhöhte Aufwände seitens Optimizely entstehen, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(5) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung von Campaign durch Unbefugte zu verhindern. Dies umfasst insbesondere die sichere Verwendung von Passwörtern. Der Kunde haftet dafür, dass Campaign nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken verwendet wird, sofern er dies zu vertreten hat.
(6) Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Software liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde Campaign nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb (z.B. Newsletter an eigene Endkunden), sondern vollständig oder teilweise für einen Dritten nutzt. Eine solche Nutzung muss Optimizely zuvor angezeigt we...
Allgemeine Pflichten des Kunden. 9.1 Der Kunde versichert, dass er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Tele2 volljährig ist.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Software und Schnittstellen seines Mobilfunkendgeräts vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.
9.3 Der Kunde wird Tele2 jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rech- nungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Anmeldung bei Tele2 bzw. der von Tele2 versandten Rechnung sind, unverzüg- lich mitteilen. Teilt der Kunde Tele2 eine Ände- rung seines Wohnsitzes unter Nennung der neuen Postanschrift aus Gründen, die der Kun- de zu vertreten hat, nicht mit und ermittelt Tele2 durch eine Adressrecherche die neue Postan- schrift des Kunden, wird der Kunde Tele2 den Tele2 durch die Adressrecherche entstandenen Aufwand nach Maßgabe einer von Tele2 kos- tenbasiert ermittelten Pauschale ersetzen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein Aufwand entstanden ist oder der tat- sächliche Aufwand geringer ist als die von Tele2 berechnete Pauschale.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mit wirkungshandlungen zu erbringen, die nach vorheriger Mitteilung durch Tele2 für die Durch- führung des Vertrages erforderlich und dem Kunden zumutbar sind.
Allgemeine Pflichten des Kunden. Der Kunde vergütet Reasco alle vertraglich vereinbarten Leistungen sowie alle vom Kunden zusätzlich abgerufenen Leistungen. Der Kunde ist ver- pflichtet, Reasco die zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendi- gen Informationen in geeigneter Form unaufgefordert und rechtzeitig zu- kommen zu lassen. Insbesondere stellt er sicher, dass Reasco über die an den einzelnen Standorten geltenden internen Regelungen informiert ist (insbesondere standortspezifische Sicherheitsvorschriften). Der Kunde ge- währleistet die Zutrittsberechtigungen und stellt die für die Leistungser- bringung notwendigen Räumlichkeiten und Flächen (Lagerflächen, Büros usw.) unentgeltlich zur Verfügung. Bei Objektübernahmen gewährt der Kunde Reasco eine Frist von einem Monat ab Objektübernahme, um das Objekt auf allfällige zum Zeitpunkt der Übernahme bestehende, wesentli- che Mängel zu überprüfen. Solche Mängel werden durch Reasco schriftlich angezeigt. Das zur Aus- führung der Leistungen notwendige Wasser sowie den Strom etc. stellt der Kunde Reasco unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde erteilt Reasco die notwendigen Vertretungsbefugnisse und Vollmachten, die für eine ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlich sind. Wo erforderlich, erteilt der Kunde eine schriftliche Vollmacht zugunsten von Reasco, falls sich Reasco als Vertreter des Kunden legitimieren muss. Jegliche Vertre- tungsbefugnisse und Vollmachten erlöschen bei Vertragsbeendigung au- tomatisch. Werden die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Leistungen durch Reasco vom Kunden nicht gewährleistet, ist Reasco im entsprechenden Ausmass von der Einhaltung der ihr gesetzten Verpflich- tungen und Termine entbunden.
Allgemeine Pflichten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich bzw. sichert zu: - auf Verlangen sich bei Übernahme der Geräte/Maschinen durch einen gültigen Personalausweis gegenüber MBI ausweisen; - die Geräte/Maschinen pfleglich zu behandeln und diese bei Mietzeitende gereinigt und mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank an MBI zurückzugeben; - die Geräte/Maschinen nur bestimmungsgemäß einzusetzen; - die fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte/Maschinen (insbesondere die notwendigen Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten) auf seine Kosten vorzunehmen; - alle anwendbaren Gesetzesvorschriften (zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz sowie zur Straßenverkehrsordnung, etc.) strikt einzuhal- ten; - die Bedienung der Geräte/Maschinen nur Fachpersonal anzuvertrauen, das entsprechend qualifiziert ist und die (gesetzlich) erforderli- chen Befähigungsnachweise besitzt; - Stand- bzw. Einsatzort der Geräte/Maschinen offen und wahrheitsgetreu MBI zu offenbaren; - die Geräte/Maschinen vor dem Zugriff unbefugter Dritter und vor Diebstahl zu schützen; - im Falle des Diebstahls der Geräte/Maschinen unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten und MBI eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen. - MBI unverzüglich jede Beschädigung der Geräte/Maschinen während der Mietzeit anzuzeigen; - MBI die Besichtigung der Geräte/Maschinen zu gestatten; - am Ende der Mietzeit die Geräte/Maschinen pünktlich zurückzugeben; sind die Geräte/Maschinen auf unbestimmte Zeit (ohne Endda- tum) übergeben worden, so ist der Kunde verpflichtet, die Rückgabe der Geräte/Maschinen MBI 5 Werktage vorher schriftlich anzuzeigen; - bis zur Rückgabe bei MBI die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen; die Mietzeit endet dabei an dem Tag, an dem die Geräte/Maschinen mit allen Zubehörteilen in ordnungsgemäßem Zustand an MBI zurückgegeben werden, frühestens allerdings mit Ende der vereinbarten Mietzeit; - die Geräte/Maschinen nicht Dritten zur Untermiete zu überlassen;