Common use of Durchführung des Auftrages Clause in Contracts

Durchführung des Auftrages. 4.1. Die TPA KKS GmbH schuldet ausschließlich die vertrag- lich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Die TPA KKS GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Ge- setze, Richtlinien und Normen. 4.2. Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens erge- ben sollten, ist die TPA KKS GmbH berechtigt, diese auf- grund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 15%, dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leis- tung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Mo- difikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50 %, so ist der AG berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Ver- trag zurück zu treten. Der AG hat aber für den bereits er- brachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür ver- einbarten Höhe zu entrichten. 4.3. Die TPA KKS GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähig- keit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüf- ten Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derar- tige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Si- cherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften. 4.4. Der AG hat der TPA KKS GmbH bereits bei Auftragsertei- lung sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzule- gen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Frei- gaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Auftragserfüllung die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere das Prüfobjekt zugänglich zu machen. Der AG ist dazu ver- pflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen recht- zeitig bereitzustellen. Kommt der AG diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die TPA KKS GmbH nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. Die TPA KKS GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. 4.5. Die TPA KKS GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Anga- ben ausgehen darf. 4.6. Die TPA KKS GmbH ist berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. 4.7. Die TPA KKS GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Ver- fügung gestellten Unterlagen Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen und Daten des AG und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in ei- ner elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu spei- chern. Der AG erteilt entsprechend Punkt 10 der AGB hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. 4.8. Die TPA KKS GmbH erbringt die Dienstleistung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, mit einem Mitarbeiter pro Fachgebiet. Für die Auftragserfüllung er- forderliche oder nützliche Hilfsleistungen sind vom AG o- der in dessen Namen von einem Dritten der TPA KKS GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die er- forderlichen oder nützlichen Hilfeleistungen zur Verfü- gung zu stellen. Bei der Erbringung von solchen Hilfsleis- tungen hat der AG die geltenden gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Ar- beitnehmerschutzes, zu überwachen und einzuhalten. 4.9. Der AG gestattet der Akkreditierungsstelle, dass sie die auftragsgegenständliche Konformitätsbewertungstätigkeit der TPA KKS GmbH begleiten und beobachten (auditie- ren) darf.

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Samples: General Terms and Conditions

Durchführung des Auftrages. 4.1. Die TPA KKS Deutschland GmbH schuldet ausschließlich die vertrag- lich vertraglich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung Be- achtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gegebenen Sicherheitsvorschriften und der Qualitätsstandards gemäß seiner Akkreditierung erbracht werden. Die TPA KKS Deutschland GmbH übernimmt über- nimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Ge- setzeGesetze, Richtlinien und Normen. 4.2. Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens erge- ben sollten, ist die TPA KKS Deutschland GmbH berechtigt, diese auf- grund aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen schriftli- chen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 15%, dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leis- tung zu- sätzlichen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Mo- difikation Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50 %, so ist der AG berechtigtbe- rechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Ver- trag Vertrag zurück zu treten. Der AG hat aber für den bereits er- brachten erbrachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür ver- einbarten vereinbarten Höhe zu entrichten. 4.3. Die TPA KKS Deutschland GmbH übernimmt keine Verantwortung Verantwor- tung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähig- keit Funkti- onsfähigkeit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüf- ten überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt Auf- tragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl Werk- stoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derar- tige derartige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Si- cherheitsprogramme Sicherheitsprogramme oder SicherheitsvorschriftenSicherheitsvor- schriften. 4.4. Der AG hat der TPA KKS Deutschland GmbH bereits bei Auftragsertei- lung Auf- tragserteilung sämtliche erforderlichen erforderliche Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzule- genvorzulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Frei- gaben Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte Aus- künfte zu erteilen und vor Beginn der Auftragserfüllung die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere insbeson- dere das Prüfobjekt zugänglich zu machen. Der AG ist dazu ver- pflichtetverpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmenunter- nehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen recht- zeitig Genehmigun- gen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der AG diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die TPA KKS Deutsch- land GmbH nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. Die TPA KKS Deutschland GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. TPA KKS Deutsch- land GmbH ist in diesem Fall zudem berechtigt, Schadenersatz Schadens- ersatz wegen Nichterfüllung Verletzung der vertraglichen Nebenleistungs- pflichten des AG geltend zu machen. 4.5. Die TPA KKS GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Anga- ben ausgehen darf. 4.6. Die TPA KKS GmbH ist berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. 4.7. Die TPA KKS GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Ver- fügung gestellten Unterlagen Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen und Daten des AG und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in ei- ner elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu spei- chern. Der AG erteilt entsprechend Punkt 10 der AGB hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. 4.8. Die TPA KKS GmbH erbringt die Dienstleistung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, mit einem Mitarbeiter pro Fachgebiet. Für die Auftragserfüllung er- forderliche oder nützliche Hilfsleistungen sind vom AG o- der in dessen Namen von einem Dritten der TPA KKS GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die er- forderlichen oder nützlichen Hilfeleistungen zur Verfü- gung zu stellen. Bei der Erbringung von solchen Hilfsleis- tungen hat der AG die geltenden gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Ar- beitnehmerschutzes, zu überwachen und einzuhalten. 4.9. Der AG gestattet der Akkreditierungsstelle, dass sie die auftragsgegenständliche Konformitätsbewertungstätigkeit der TPA KKS GmbH begleiten und beobachten (auditie- ren) darf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Durchführung des Auftrages. 4.1. Die TPA KKS GmbH schuldet ausschließlich die vertrag- lich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein 3.1 Der Auftrag wird durch den AN unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht unter Zugrunde- legung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik sowie un- ter Verwendung vorhandener und/oder während der Dauer des Auf- trags gewonnener eigener Erkenntnisse und Erfahrungen durchge- führt. 3.2 Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Er- gebnis, kann der AN nur im Rahmen objektiver und unparteiischer An- wendung der Sachkunde der für den AN tätigen Sachbearbeiter ge- währleisten. 3.3 Der AN ist berechtigt, seine gutachterliche Tätigkeit teilweise oder ganz auf Dritte zu übertragen. 3.4 Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sach- kundigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftra- gung in Vollmacht für den AG. 3.5 Im Übrigen ist der AN berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen oder durch- führen zu lassen. Ergibt sich im Verlauf einer Untersuchung, dass zur Bestätigung gefundener Messergebnisse eine Analyse wiederholt wer- den muss oder das Analyseverfahren auf eine Doppelbestimmung er- weitert werden muss, so gilt dies nicht als unvorhergesehenes Ereignis oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenauf- wendige Untersuchung. 3.6 Sollten während der Durchführung des Auftrags Leistungsänderungen bzw. -ergänzungen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag erforder- lich werden, kann der AN vor einer Änderung bzw. Die TPA KKS GmbH übernimmt keine Haftung Ergänzung einzelner Leistungen den Abschluss einer Abänderungsvereinbarung in Textform verlangen, in der insbesondere die Fragen einer angemessenen Zusatz- vergütung und der Terminänderung zu regeln sind. 3.7 Ist für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Ge- setzeErstattung des Gutachtens eine Frist vereinbart, Richtlinien und Normenso ist hierin keine Vereinbarung eines Fix-Geschäfts zu sehen. 4.23.8 Das vom AN zu erstellende Gutachten wird schriftlich in einfacher Aus- fertigung dem AG unter Nennung des für die Ausarbeitung verantwort- lichen Sachbearbeiters zur Verfügung gestellt. Bei Weitere Exemplare wer- den gesondert in Rechnung gestellt. Rechtsverbindlich ist nur der Erteilung au- torisierte Bericht. 3.9 Gutachten des AN geben ausschließlich die im Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen im Rahmen der vom AG vorgegebenen spezi- fischen Anweisungen oder, bei deren Fehlen, die Bestimmungen des Auftragsformulars, die einschlägigen Handelsbräuche, Usancen oder Praktiken und solche Verfahren, die der AN aus technischen, betriebs- organisatorischen und/oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet er- achtet, wieder. Der AN ist nicht verpflichtet, auf Werte oder Tatsachen hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb der vom AG vorgegebenen spezifischen Anweisungen liegen. 3.10 Der AG erkennt an, dass der AN durch die Erfüllung seiner Dienstleis- tungen weder in die Position des AG oder eines Dritten eintritt noch diese von irgendwelchen Verpflichtungen befreit oder in anderer Weise Verpflichtungen des AG gegenüber Dritten bzw. Dritter gegen- über dem AG übernimmt, einschränkt, aufhebt oder ihn sonst davon befreit. 3.11 Nach Erledigung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegtund Zahlung der vereinbarten Vergü- tung bewahrt der AN Probematerial des AG auf Gefahr des AG und un- ter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt auf. Falls sich bei Hat der ordnungsgemäßen Durchführung AG von ihm über- lassene Unterlagen und Proben drei Monate nach Abnahme des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens erge- ben sollten, ist die TPA KKS GmbH berechtigt, diese auf- grund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt Gut- achtens noch nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 15%, dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leis- tung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Mo- difikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50 %abgeholt, so ist der AG berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Ver- trag zurück zu treten. Der AG hat aber für den bereits er- brachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür ver- einbarten Höhe zu entrichtenAN von jeder Haftung frei. 4.3. Die TPA KKS GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähig- keit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüf- ten Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derar- tige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Si- cherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften. 4.4. Der AG hat der TPA KKS GmbH bereits bei Auftragsertei- lung sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzule- gen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Frei- gaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Auftragserfüllung die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere das Prüfobjekt zugänglich zu machen. Der AG ist dazu ver- pflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen recht- zeitig bereitzustellen. Kommt der AG diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die TPA KKS GmbH nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. Die TPA KKS GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. 4.5. Die TPA KKS GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Anga- ben ausgehen darf. 4.6. Die TPA KKS GmbH ist berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. 4.7. Die TPA KKS GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Ver- fügung gestellten Unterlagen Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen und Daten des AG und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in ei- ner elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu spei- chern. Der AG erteilt entsprechend Punkt 10 der AGB hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. 4.8. Die TPA KKS GmbH erbringt die Dienstleistung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, mit einem Mitarbeiter pro Fachgebiet. Für die Auftragserfüllung er- forderliche oder nützliche Hilfsleistungen sind vom AG o- der in dessen Namen von einem Dritten der TPA KKS GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die er- forderlichen oder nützlichen Hilfeleistungen zur Verfü- gung zu stellen. Bei der Erbringung von solchen Hilfsleis- tungen hat der AG die geltenden gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Ar- beitnehmerschutzes, zu überwachen und einzuhalten. 4.9. Der AG gestattet der Akkreditierungsstelle, dass sie die auftragsgegenständliche Konformitätsbewertungstätigkeit der TPA KKS GmbH begleiten und beobachten (auditie- ren) darf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durchführung des Auftrages. 4.1. Die TPA KKS ISKA GmbH schuldet ausschließlich die vertrag- lich vertraglich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Die TPA KKS ISKA GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Ge- setzezugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen. 4.2. Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens erge- ben ergeben sollten, ist die TPA KKS ISKA GmbH berechtigt, diese auf- grund aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 15>10% überschritten über- schritten wird. Überschreitet die Modifikation 15%, 10% dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leis- tung Leistung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Mo- difikation Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte vereinbar- te Entgelt um mehr als 50 50%, so ist der AG Auftraggeber berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Ver- trag Vertrag zurück zu treten. Der AG Auftraggeber hat aber für den bereits er- brachten Leistungsumfang erbrachten Leis- tungsumfang eine Vergütung in der dafür ver- einbarten vereinbarten Höhe zu entrichten. 4.3. Die TPA KKS ISKA GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähig- keit Funktionsfä- higkeit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüf- ten überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt Auf- tragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derar- tige derartige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Si- cherheitsprogramme Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften. 4.4. Der AG Auftraggeber hat der TPA KKS die ISKA GmbH bereits bei Auftragsertei- lung Auftragserteilung sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzule- genUnterlagen vor- zulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Frei- gaben Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Auftragserfüllung des Auftrags die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere insbe- sondere das Prüfobjekt Auftragsobjekt zugänglich zu machen. Der AG Auftraggeber ist dazu ver- pflichtetverpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen recht- zeitig bereitzustellenrechtzeitig bereitzu- stellen. Kommt der AG Auftraggeber diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die TPA KKS ISKA GmbH nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. Die TPA KKS ISKA GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. 4.5. Die TPA KKS ISKA GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen Auftragsgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass sie die ISKA GmbH von der Richtigkeit solcher Anga- ben Angaben ausgehen darf. 4.6. Die TPA KKS ISKA GmbH ist berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung Auftragsabwicklung nach sachgemäßem Ermessen Ermes- sen selbst zu bestimmen. 4.7. Die TPA KKS ISKA GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Ver- fügung Verfügung gestellten Unterlagen schriftlichen Grundlagen Kopien herzustellen und herzu- stellen, zu ihren Akten zu nehmen und einem angelegten Akt hinzuzufügen sowie Daten des AG Auftraggebers und aus dem Geschäftsverkehr Geschäftsver- kehr mit diesem zu eigenen Zwecken in ei- ner einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu spei- chernspeichern. Der AG Auftraggeber erteilt entsprechend Punkt 10 10. der AGB hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. 4.8. Die TPA KKS ISKA GmbH erbringt die DienstleistungAuftragsleistungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, mit einem Mitarbeiter Fachexperten pro Fachgebiet. Für die Auftragserfüllung er- forderliche Auftragsleistung erforderliche oder nützliche Hilfsleistungen sind vom AG o- der Auftraggeber oder in dessen Namen von einem Dritten der TPA KKS GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG Auftrag- geber hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die er- forderlichen erforderlichen oder nützlichen Hilfeleistungen Hilfeleistun- gen zur Verfü- gung Verfügung zu stellen. Bei der Erbringung von solchen Hilfsleis- tungen Hilfsleistungen hat der AG Auftraggeber die geltenden gel- tenden gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Ar- beitnehmerschutzesArbeitnehmerschutzes, zu überwachen und einzuhalten. 4.9. Der AG gestattet der Akkreditierungsstelle, dass sie die auftragsgegenständliche Konformitätsbewertungstätigkeit der TPA KKS GmbH begleiten und beobachten (auditie- ren) darf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)