Durchführungsweg. 1Für den Durchführungsweg gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. 2Die Entgeltumwandlung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversicherten Beschäftigten ist dort durchzuführen. 3Für die Be- schäftigten, die aufgrund § 2 Absatz 2 des Tarifvertrages Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder freiwillig versichert sind, sowie für die Beschäftigten im Sinne des Satzes 3 der Anlage 2 zum Tarifvertrag Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung ebenfalls bei der VBL durchzuführen.
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Samples: Tarifvertrag
Durchführungsweg. 1Für den Durchführungsweg gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. 2Die Entgeltumwandlung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversicherten Beschäftigten ist dort durchzuführen. 3Für die Be- schäftigtenBeschäftigten, die aufgrund § 2 Absatz 2 des Tarifvertrages Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt Versorgungs- anstalt des Bundes und der Länder freiwillig versichert sind, sowie für die Beschäftigten Beschäf- tigten im Sinne des Satzes 3 der Anlage 2 zum Tarifvertrag Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung ebenfalls bei der VBL durchzuführen.
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Samples: vhb.vw.tu-clausthal.de
Durchführungsweg. 1Für den Durchführungsweg gelten die Vorschriften des BetriebsrentengesetzesBe- triebsrentengesetzes. 2Die Entgeltumwandlung der bei der Versorgungsanstalt Ver- sorgungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversicherten Beschäftigten ist dort durchzuführen. 3Für die Be- schäftigtenBeschäftigten, die aufgrund § 2 Absatz 2 des Tarifvertrages Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder freiwillig versichert sind, sowie für die Beschäftigten im Sinne des Satzes 3 der Anlage 2 zum Tarifvertrag Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung Entgelt- umwandlung ebenfalls bei der VBL durchzuführen.
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Samples: Tarifvertrag Zur Entgeltumwandlung Für Die Beschäftigten Der Länder
Durchführungsweg. 1Für den Durchführungsweg gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. 2Die Entgeltumwandlung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversicherten Beschäftigten ist dort durchzuführen. 3Für die Be- schäftigtenBeschäftigten, die aufgrund § 2 Absatz 2 des Tarifvertrages Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt Versorgungsan- stalt des Bundes und der Länder freiwillig versichert sind, sowie für die Beschäftigten im Sinne des Satzes 3 der Anlage 2 zum Tarifvertrag Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung Ent- geltumwandlung ebenfalls bei der VBL durchzuführen.
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Samples: www.ukw.de