E-Mail-Werbung Musterklauseln

E-Mail-Werbung. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich der Lieferant zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (z. B. Angebote zu Verträgen (u. a. für Strom, Gas, Fernwärme, Telekommunikation) sowie Contracting-, Photovoltaik- und Elektromobilitätsan- gebote) per E-Mail kontaktiert und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch [bitte erforderlichenfalls ergänzen]) verarbeitet. Die Einwilligung/en zur Werbung per Telefonanruf und per E-Mail gelten bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalen- derjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein Widerruf dieser Einwilligung/en ist (einzeln oder gemeinsam) jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung zur Werbung per Telefon- anruf bzw. per E-Mail. Der Widerruf ist zu richten an: Xxxxxxxxxx Xxxx XxxX, Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0, 59423 Unna, Fax: 00000 0000-00, E-Mail: xxxx@xx-xxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Lieferanten sowie zu diesbezüglichen Widerspruchs- rechten des Kunden können der „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ in der Anlage entnommen werden.
E-Mail-Werbung. E-Mail-Werbung, zum Beispiel Newsletter oder Info-Mails, die Lykon in jeglicher Weise bewerben (z.B. Angebote, Gutscheincode, Vermittler Link), darf nur erfolgen, wenn für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail- Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde. Für Verstöße der Partner gegen die EU-DSGVO in diesem Sinne übernimmt Xxxxx keine Verantwortung.
E-Mail-Werbung. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die Stadtwerke Lauterbach GmbH zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Angebote in den Sparten Telekommunikation, Strom, Gas, Wasser und Freizeiteinrichtungen so-wie Informationen über Sonderangebote und Rabattak- tionen hierzu per E-Mail kontaktiertund hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Belieferung) verarbeitet Die Einwilligung/en zur Werbung per Telefonanruf und per E-Mail gelten bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein Widerruf dieser Einwilligung/en ist (einzeln oder gemeinsam) jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßig- keit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung zur Werbung per Telefonanruf bzw. per E-Mail. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Lauterbach GmbH, Xxxxxx xxx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx, Fax: 06641/0000-000, xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtwerke Lauterbach sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des Kunden können der „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ in der Anlage entnommen werden. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Eigentümers (Hinweis: Sofern ein rechtsgeschäftlicher Vertreter des/der Eigentü- mer(s) unterzeichnet, bitte Vollmacht des/der Ei- gentümer(s) beifügen, bei mehreren Eigentümern bitte Anlage 2 beifügen). Unterschrift Stadtwerke Lauterbach GmbH, Geschäftsführung Unterschrift des zweiten Eigentümers (Hinweis: Sofern ein rechtsgeschäftlicher Vertreter des/der Eigentümer(s) unterzeichnet, bitte Vollmacht des/ der Eigentümer(s) beifügen, bei mehreren Eigen- tümern bitte Anlage 2 beifügen). Anlage 1: Beschreibung der Standardbauweise Anlage 2: Weitere Eigentümer Anlage 3: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten Anlage 4: Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular Anlagen Die nachfolgenden Regeln für die Standardbauweise gelten bei der Bereitstellung von digitalen Hochgeschwindigkeits-Grundstücks- und -Gebäudenetzen durch die Stadtwerke Lauterbach GmbH, im Folgenden „SWL“ genannt.
E-Mail-Werbung. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich der Lieferant zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen per E-Mail kontaktiert und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeitet. Die Einwilligung/en zur Werbung per Telefonanruf und per E-Mail gelten bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein Widerruf dieser Einwilligung/en ist (einzeln oder gemeinsam) jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung zur Werbung per Telefonanruf bzw. per E-Mail.
E-Mail-Werbung. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich der Lieferant zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Angebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie zur Information über Sonderangebote und Rabattaktionen hierzu) per E-Mail kontaktiert und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertragsdaten einschließlich Beginn und Ende der Belieferung) sowie Daten zum Energieverbrauch verarbeitet.
E-Mail-Werbung. Wir nutzen Ihre E-Mailadresse unabhängig von der Vertragsabwicklung ausschließlich für eigene Werbezwecke zur Übersendung von Direktwerbung. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, können Sie der Verwendung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann mit jedem Kommunikationsmittel, nicht nur per E-Mail, erklärt werden. Er muss uns aber zugehen, um wirksam zu werden. Die Kontaktdaten

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Inländerbehandlung Die Vertragsparteien gewähren einander die Inländerbehandlung gemäss Artikel III GATT 1994, einschliesslich der Erläuterungen zur Auslegung dieses Artikels, der hiermit zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.