Eigene Veranlassung Musterklauseln

Eigene Veranlassung. Ein Fonds, den Sie für Ihre Versicherung gewählt ha- ben, kann auch auf unsere Veranlassung aus sachli- chem Grund aus unserem Angebot für Ihre Versiche- rung genommen werden. In diesen Fällen können wir den Fonds mit Zustimmung des Verantwortlichen Aktu- ars aus unserem Angebot entfernen. Sachliche Gründe sind insbesondere: – die Einstellung des Vertriebs von Investmentanteilen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, – die Auswahlkriterien, von denen wir die Aufnahme ei- nes Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise ab- hängig machen, werden nicht mehr erfüllt (z. B. durch eine erhebliche Verschlechterung bzw. einen Wegfall des Ratings des Fonds), – die erhebliche Änderung von Anlagegrundsätzen ei- nes Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, – die Änderung der vereinbarten Rahmenbedingungen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (z. B. nach- trägliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren), – eine effiziente Verwaltung des Fonds durch uns ist nicht mehr möglich (z. B. weil das Fondsguthaben al- ler Versicherungsnehmer in diesem Fonds weniger als 000.000 € beträgt oder weil in den letzten 6 Mona- ten weniger als 100 Versicherungsnehmer mit ihren Verträgen in diesen Fonds investiert waren), – die Beendigung der Kooperation mit der Kapitalver- waltungsgesellschaft auf Veranlassung der Kapitalver- waltungsgesellschaft, – eine Änderung von einschlägigen Gesetzen oder auf- sichtsrechtlichen Anforderungen.
Eigene Veranlassung. Ein Fonds kann auch auf unsere Veranlassung aus sachlichem Grund aus unserem Angebot genommen werden. In diesen Fällen können wir den Fonds mit Zu- stimmung des Verantwortlichen Aktuars aus unserem Angebot entfernen. Sachliche Gründe sind insbesondere: - die Einstellung des Vertriebs von Investmentanteilen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, - die Auswahlkriterien, von denen wir die Aufnahme ei- nes Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise ab- hängig machen, werden nicht mehr erfüllt, - die erhebliche Änderung von Anlagegrundsätzen ei- nes Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, - die Änderung der vereinbarten Rahmenbedingungen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (z. B. nach- trägliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren), - eine effiziente Verwaltung des Fonds durch uns ist nicht mehr möglich, - die Beendigung der Kooperation mit der Kapitalverwal- tungsgesellschaft, - eine Änderung von Gesetzen oder aufsichtsrechtli- chen Anforderungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.