Common use of Eigengeschäfte Clause in Contracts

Eigengeschäfte. Die Angestellten werden für die von ihnen getätigten Bankgeschäfte grund­ sätzlich gleich behandelt wie die Kunden der Bank. Die Eigengeschäfte müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Vermögens­ lage der Angestellten stehen und dürfen keine übermässige zeitliche Belastung verursachen. Die Bank bezeichnet die verbotenen Eigengeschäfte und die davon betroffenen Mitarbeitergruppen in einem internen Reglement.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab), www.arbeitgeber-banken.ch

Eigengeschäfte. Die Angestellten werden für die von ihnen getätigten Bankgeschäfte grund­ grund- sätzlich gleich behandelt wie die Kunden der Bank. Die Eigengeschäfte müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Vermögens­ Vermögens- lage der Angestellten stehen und dürfen keine übermässige zeitliche Belastung verursachen. Die Bank bezeichnet die verbotenen Eigengeschäfte und die davon betroffenen Mitarbeitergruppen in einem internen Reglement.

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Samples: www.employeurs-banques.ch

Eigengeschäfte. Die Angestellten werden für die von ihnen getätigten Bankgeschäfte grund­ sätzlich grundsätz­ lich gleich behandelt wie die Kunden der Bank. Die Eigengeschäfte müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Vermögens­ lage der Angestellten stehen und dürfen keine übermässige zeitliche Belastung verursachen. Die Bank bezeichnet die verbotenen Eigengeschäfte und die davon betroffenen Mitarbeitergruppen in einem internen Reglement.

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Samples: www.arbeitgeber-banken.ch