Eigentum an der Karte Musterklauseln

Eigentum an der Karte. Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, das Ihnen aufgrund eines Leistungsantrags ausgehändigt wird, und darf nur für Zwecke verwendet werden, für die die Leistung beschlossen wurde. Die Karte ist eine Visa-Debitkarte. Die Karte kann für Zahlungen in Höhe der gewährten Leistung verwendet werden.
Eigentum an der Karte. Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum der Erste Bank.
Eigentum an der Karte. (1) Die Karte bleibt auch während der Dauer des Kartenvertrags Eigentum der Reisebank. Die Reisebank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit des Kartenvertrags die Karte gegen eine neue auszutauschen. Dem Karteninhaber entstehen dadurch keine Kosten.
Eigentum an der Karte. Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum der Bank. Ein Zurückbehaltungsrecht des KI an der Karte ist ausgeschlossen.
Eigentum an der Karte. Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum des Kreditinsti- tuts. Ein Zurückbehaltungsrecht des Karteninhabers an der Karte ist ausge- schlossen. Die PayLife Service Center der easybank AG (kurz PayLife Service Center) ist mit der technischen bzw. operativen Abwicklung der Zahlungsverkehrs- vorgänge beauftragt.
Eigentum an der Karte. 2.1 Die Karte verbleibt im Eigentum der paybox Bank. Die Übertragung des Eigentums an der Karte ist ausgeschlossen.

Related to Eigentum an der Karte

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.