Common use of EIGENTUM DES KÄUFERS Clause in Contracts

EIGENTUM DES KÄUFERS. Alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, , einschliesslich Informationen oder Daten beliebiger Art, Werkzeugen, Materialien, Zeichnungen, Computersoftware, Know how, Dokumenten, Marken, Urheberrechten, Ausrüstungen oder Materialien: (a) die der Käufer dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder (b) für die der Käufer speziell gezahlt hat; oder (c) mit gewerblichen Schutzrechten des Käufers (siehe Abschnitt 5) erstellt werden, sind und bleiben im persönlichen Eigentum des Käufers (zusammenfassend „Eigentum des Käufers“ genannt ). Derartiges Eigentum des Käufers, das der Käufer dem Lieferanten zur Verfügung stellt, wird vom Lieferanten ohne Gewähr („as is“), und soweit gesetzlich zulässig, mit allen Mängeln und ohne ausdrückliche oder implizite Zusicherungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien jeglicher Art übernommen und vom Lieferanten auf eigene Gefahr und Kosten genutzt. Das Eigentum des Käufers ist auf die schriftliche Aufforderung des Käufers zu entfernen und/oder zu retournieren. Der Lieferant hat nicht das Recht, das Eigentum des Käufers durch anderes Eigentum zu ersetzen. Nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung des Käufers muss der Lieferant das Eigentum des Käufers unverzüglich zum Versand vorbereiten und auf Kosten des Lieferanten in demselben Zustand an den Käufer liefern, in dem der Lieferant es ursprünglich erhalten hat, vorbehaltlich der üblichen Abnutzung. Vor dem Gebrauch des Eigentum des Käufers, muss der Lieferant dieses in Augenschein nehmen und sein Personal und andere befugte Xxxxxx in der sicheren und ordnungsgemässen Bedienung desselben unterweisen. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet: (i) das Eigentum des Käufers frei von Belastungen zu halten und auf Kosten des Lieferanten in einer Höhe zu versichern, die dem Wiederbeschaffungswert des Eigentums des Käufers entspricht, wobei Entschädigungssummen an den Käufer auszuzahlen sind; (ii) das Eigentum des Käufers deutlich zu kennzeichnen oder anderweitig angemessen darauf hinzuweisen, dass es sich um Eigentum des Käufers handelt; (iii) das Eigentum des Käufers, in Ermangelung einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung des Käufers, gesondert vom Eigentum des Lieferanten oder vom Eigentum Dritter, das sich unter der Kontrolle des Lieferanten befindet, zu verwahren; (iv) das Eigentum des Käufers korrekt instandzuhalten und allen Anweisungen bezüglich Umgang und Lagerung, die der Käufer erteilt hat oder die bei der Auslieferung an den Lieferanten beigefügt waren, Folge zu leisten; (v) die Nutzung des Eigentums des Käufers zu beaufsichtigen; und (vi) das Eigentum des Käufers nur zur Erfüllung der Bestellungen des Käufers zu nutzen und es zu keinen sonstigen Zwecken offenzulegen oder anderweitig zu vervielfältigen.

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EIGENTUM DES KÄUFERS. Alle materiellen und immateriellen VermögenswerteDer Käufer ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer Werkzeuge, einschliesslich Informationen Betriebsmittel oder Daten beliebiger Art, Werkzeugen, Materialien, Zeichnungen, Computersoftware, Know how, Dokumenten, Marken, Urheberrechten, Ausrüstungen oder Materialien: (a) die Materialien zur Erfüllung der Käufer dem Lieferanten Pflichten des Verkäufers nach diesem Auf- trag zur Verfügung stellt zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich auf der Vorder- seite dieses Auftrags vorgesehen ist. Werkzeuge, Betriebsmittel, Materialien und Komponenten, die dem Verkäu- fer vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, oder (b) für die der eigens vom Käufer speziell gezahlt hat; bezahlt werden, und Ersatz davon oder (c) mit gewerblichen Schutzrechten Zubehör dazu ist und bleibt das Ei- gentum des Käufers (siehe Abschnitt 5) erstellt werden, sind und bleiben im persönlichen “Eigentum des Käufers”). Dieses Eigentum des Käufers (zusammenfassend „ist vom Verkäufer auf eine Weise angemessen zu kennzeichnen, so dass deutlich das Eigentum des Käufers“ genannt ). Derartiges Käufers daran bezeichnet wird, und es ist vom übrigen Eigentum des KäufersVerkäufers zu trennen. Das Eigentum des Käufers ist, das während es sich im Besitz oder in der Verwahrung des Verkäufers befindet, auf Kosten des Verkäufers regelmäßig vom Käufer zu warten und gegebe- nenfalls zu reparieren, auf Risiko des Verkäufers zu verwahren, frei von Be- lastungen zu halten und vom Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zu versi- chern, mit einem Betrag, der den vollständigen Kosten für einen Ersatz ent- spricht, wobei der Käufer der Versicherungsbegünstigte ist. Der Verkäufer ersetzt nicht ein anderes Eigentum mit dem Lieferanten zur Verfügung stellt, wird vom Lieferanten ohne Gewähr („as is“), Eigentum des Käufers und soweit gesetzlich zulässig, mit allen Mängeln und ohne ausdrückliche oder implizite Zusicherungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien jeglicher Art übernommen und vom Lieferanten auf eigene Gefahr und Kosten genutztver- wendet das Eigentum des Käufers ausschließlich für die Pflichterfüllung des Verkäufers gemäß diesem Vertrag. Das Eigentum des Käufers ist auf die schriftliche Aufforderung Wunsch des Käufers zu entfernen und/oder zu retournieren. Der Lieferant hat nicht das Recht, demontieren; in diesem Fall bereitet der Verkäufer dieses zum Versand vor und sendet dem Käufer das Eigentum des Käufers durch anderes Eigentum zu ersetzenin demselben Zustand zurück, in dem es ursprünglich beim Verkäufer einge- gangen ist, vorbehaltlich erwarteter Abnutzungen im angemessenen Rah- men, auf Kosten des Verkäufers. Nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung des Käufers muss Wenn der Lieferant Verkäufer, seine Subunternehmer oder Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragte oder Eingeladene davon das Eigentum des Käufers unverzüglich zum Versand vorbereiten und auf Kosten des Lieferanten in demselben Zustand an den Käufer liefernverwen- den, in dem der Lieferant es ursprünglich erhalten hat, vorbehaltlich der üblichen Abnutzung. Vor dem Gebrauch des Eigentum des Käufers, muss der Lieferant dieses in Augenschein nehmen und sein Personal und andere befugte Xxxxxx in der sicheren und ordnungsgemässen Bedienung desselben unterweisen. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet: (i) wird das Eigentum des Käufers frei von Belastungen zu halten in einem „AS IS, WHERE IS“- („wie besehen, wo es ist“) Zustand angenommen, und auf Kosten DER KÄUFER GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEIS- TUNG HINSICHTLICH DER BESCHREIBUNG, QUALITÄT, DEM ZU- STAND, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BE- STIMMTEN ZWECK; ANRECHTEN; PRODUKTIVITÄT ODER EINEM ANDEREN ASPEKT DES EIGENTUMS DES KÄUFERS. Der Käufer ist nicht für die Wartung, Reparatur oder die sachgemäße Ver- wendung und Funktionstüchtigkeit verantwortlich. Der Verkäufer entschädigt den Käufer und hält ihn schadlos gegen Verlus- te, Kosten, Auslagen (einschließlich Anwaltshonoraren und Gerichtskos- ten), Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen der Mitarbeiter des Lieferanten in einer Höhe zu versichernVerkäu- fers), Schadenersatzforderungen, Forderungen, Haftpflichten, Klagen, Pro- zesse, Regress und Urteilen jeder Art und Beschreibung, die dem Wiederbeschaffungswert sich aus einer mangelnden Eignung des Eigentums des Käufers entsprichtfür den beabsichtigten Zweck ergeben oder für Schäden (einschließlich, wobei Entschädigungssummen an den Käufer auszuzahlen sind; (ii) das Eigentum des Käufers deutlich ohne darauf beschränkt zu kennzeichnen oder anderweitig angemessen darauf hinzuweisensein, dass es sich um Eigentum des Käufers handelt; (iii) das Schäden am Eigentum des Käufers), in Ermangelung einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung des KäufersZerstörung, gesondert vom Eigentum des Lieferanten Verletzungen oder vom Eigentum Dritter, das sich unter der Kontrolle des Lieferanten befindet, zu verwahren; (iv) das Eigentum des Käufers korrekt instandzuhalten und allen Anweisungen bezüglich Umgang und LagerungTodesfälle, die der Käufer erteilt hat oder durch die bei der Auslieferung an den Lieferanten beigefügt waren, Folge zu leisten; (v) die Nutzung des Verwendung dieses Eigentums des Käufers zu beaufsichtigen; und (vi) das Eigentum des Käufers nur zur Erfüllung der Bestellungen des Käufers zu nutzen und es zu keinen sonstigen Zwecken offenzulegen oder anderweitig zu vervielfältigeneingetreten sind.

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EIGENTUM DES KÄUFERS. Alle materiellen vom Käufer in Verbindung mit der Bestellung bereitgestellten oder vom Verkäufer für den Käufer beschafften Informationen und immateriellen VermögenswerteGegenstände, einschließlich aber nicht beschränkt auf Muster, einschliesslich Informationen Stempel, Formen oder Daten beliebiger Artandere Werkzeuge oder Materialien, Werkzeugen, MaterialienKonstruktionsrechte, Zeichnungen, ComputersoftwareEntwürfe, Know howSpezifikationen, DokumentenDaten, MarkenGeräte, UrheberrechtenSoftware, Ausrüstungen oder Materialien: Produktfertigungsinformationen, geistiges Eigentum und zugehörige Metadaten (a) die der gemeinsam als „Eigentum“ bezeichnet), bleiben das ausschließliche Eigentum des Käufers und müssen auf Aufforderung in gutem Zustand zurückgegeben werden. Der Verkäufer versichert das gesamte, vom Käufer dem Lieferanten zur Verfügung stellt Verkäufer geschickte Eigentum und bewahrt das gesamte solche Eigentum in gutem Zustand auf und versichert es gegen alle Risiken während seiner Aufbewahrung durch den Verkäufer. Falls die Bestellung die maschinelle Bearbeitung, Verarbeitung oder (b) Behandlung von Materialien oder Teilen des Eigentums des Käufers, oder für die der Käufer speziell gezahlt hat; verantwortlich ist, erfordert, behält sich der Käufer das Recht vor, dem Verkäufer die Kosten solcher Materialien oder (c) mit gewerblichen Schutzrechten des Käufers (siehe Abschnitt 5) erstellt Teile in Rechnung zu stellen, falls sie während ihrer Aufbewahrung durch den Verkäufer zerstört oder beschädigt oder für den Zweck, zu dem sie ursprünglich hergestellt wurden, ungeeignet werden. Zu keiner Zeit verwendet der Verkäufer solches Eigentum oder genehmigt oder wissentlich gestattet die Verwendung solchen Eigentums durch andere Personen zu einem beliebigen anderen Zweck, sind und bleiben im persönlichen Eigentum des Käufers (zusammenfassend „oder in Verbindung damit, als der Lieferung der Produkte an den Käufer, sofern eine solche andere Verwendung nicht vom Käufer zuvor ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Keine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen dient zur Übertragung der Eigentumsrechte oder zur Erstellung einer Lizenz an Informationen oder Eigentum des Käufers“ genannt ). Derartiges Alle vorhandenen und zukünftigen Rechte, Rechtsansprüche und Interessen an allen möglichen Erfindungen oder Entdeckungen, die sich aus den Produkten oder dem Eigentum ergeben oder zukünftig ergeben könnten, liegen zum weitestgehenden gesetzlichen Umfang beim Käufer. Das gesamte geistige Eigentum und die Warenzeichen des Käufers, das einschließlich, aber nicht beschränkt auf Warenzeichen, zu deren Anbringung an den Produkten oder ihren Verpackungen der Käufer dem Lieferanten zur Verfügung stelltden Verkäufer auffordert, wird vom Lieferanten ohne Gewähr („as is“), und soweit gesetzlich zulässig, mit allen Mängeln und ohne ausdrückliche oder implizite Zusicherungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien jeglicher Art übernommen und vom Lieferanten auf eigene Gefahr und Kosten genutzt. Das Eigentum des Käufers ist auf die schriftliche Aufforderung des Käufers zu entfernen und/oder zu retournieren. Der Lieferant hat nicht das Recht, das Eigentum des Käufers durch anderes Eigentum zu ersetzen. Nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung des Käufers muss der Lieferant das Eigentum des Käufers unverzüglich zum Versand vorbereiten und auf Kosten des Lieferanten in demselben Zustand an den Käufer liefern, in dem der Lieferant es ursprünglich erhalten hat, vorbehaltlich der üblichen Abnutzung. Vor dem Gebrauch des Eigentum des Käufers, muss der Lieferant dieses in Augenschein nehmen und sein Personal und andere befugte Xxxxxx in der sicheren und ordnungsgemässen Bedienung desselben unterweisen. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet: (i) das Eigentum des Käufers frei von Belastungen zu halten und auf Kosten des Lieferanten in einer Höhe zu versichern, die dem Wiederbeschaffungswert des Eigentums des Käufers entspricht, wobei Entschädigungssummen an den Käufer auszuzahlen sind; (ii) das Eigentum des Käufers deutlich zu kennzeichnen oder anderweitig angemessen darauf hinzuweisen, dass es sich um Eigentum des Käufers handelt; (iii) sind das Eigentum des Käufers, in Ermangelung einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung des Käufersund der Verkäufer erwirbt oder fordert keinerlei Rechte, gesondert vom Eigentum des Lieferanten Besitzansprüche oder vom Eigentum Dritter, das sich unter Interessen an ihnen oder verwendet solche Warenzeichen zu keinem anderen Zweck als der Kontrolle des Lieferanten befindet, zu verwahren; (iv) das Eigentum des Käufers korrekt instandzuhalten und allen Anweisungen bezüglich Umgang und Lagerung, die der Käufer erteilt hat oder die bei der Auslieferung an den Lieferanten beigefügt waren, Folge zu leisten; (v) die Nutzung des Eigentums des Käufers zu beaufsichtigen; und (vi) das Eigentum des Käufers nur zur Erfüllung der Bestellungen des Käufers zu nutzen und es zu keinen sonstigen Zwecken offenzulegen oder anderweitig zu vervielfältigenBestellung.

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