Common use of Eigentum und Gültigkeit Clause in Contracts

Eigentum und Gültigkeit. Die Karte(n) bleibt/bleiben Eigentum des Herausgebers. Sie ist/sind nicht übertragbar und nicht vererbbar. Die Karte(n) ist/sind nur für den auf der/ den Karte(n) angegebenen Zeitraum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bank berechtigt, die alte(n) Karte(n) zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte(n) zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte(n) unaufgefordert und unverzüglich entwertet (z. B. durch Zerschneiden) an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte(n) auch während der Laufzeit gegen neue auszutauschen; Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag

Eigentum und Gültigkeit. Die Karte(n) bleibt/bleiben Eigentum des Herausgebers. Sie ist/sind nicht übertragbar und nicht vererbbar. Die Karte(n) ist/sind nur für den auf der/ den Karte(n) der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bank berechtigt, die alte(n) Karte(n) zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte(n) zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte(n) unaufgefordert und unverzüglich entwertet (z. B. durch Zerschneiden) an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte(n) auch während der Laufzeit Gültigkeitsdauer gegen neue auszutauschen; Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: Kartenantrag Für Die Prepaidcard Generation2go

Eigentum und Gültigkeit. Die Karte(n) bleibt/bleiben Eigentum des Herausgebers. Sie ist/sind Sind nicht übertragbar übertrag- bar und nicht vererbbar. Die Karte(n) ist/sind nur für den auf der/ den Karte(n) angegebenen der Karte angegebe- nen Zeitraum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bank berechtigt, die alte(n) Karte(n) zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte(n) zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte(n) unaufgefordert und unverzüglich entwertet (z. B. durch Zerschneiden) an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte(n) auch während der Laufzeit Gültigkeitsdauer gegen neue auszutauschen; Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: Kreditkartenvertrag