EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen. 13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner. 13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, in Textform (E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen. 13.4 Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind. 13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der Leasingzeit, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5.
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept 12.1. Allane ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde Leasingnehmer darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde Leasingnehmer ist jedoch berechtigt, seinen Betriebsangehörigen, Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person oder dem Gewerbebetrieb des Kunden Leasingnehmers ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde Leasingnehmer hat sich jedoch davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, während des Gebrauchs des Fahrzeugs Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde Leasingnehmer neben diesen Personen als GesamtschuldnerPersonen.
13.3 12.2. Der Kunde Leasingnehmer hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept Xxxxxx am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept Leasingnehmer Xxxxxx hiervon unverzüglichsofort, in Textform (E-Mail, Brief)möglichst schriftlich, zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 . Bei Gefahr im Verzug Verzuge hat der Kunde Leasingnehmer umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die geeignet sind, die Rechte von Mobility Concept Xxxxxx zu wahren und zu schützen. Der Kunde Leasingnehmer trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept Xxxxxx verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 12.3. Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgenXxxxxx. Verändert der Kunde Leasingnehmer das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellenwieder herzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind Tuning),sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde Leasingnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags Vertrages hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs Fahr- zeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept Xxxxxx über.
12.4. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.512.4 Allane ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu besichtigen und durch eigene Mitarbeiter oder durch die Einschaltung von Dritten, bspw. Gutachtern oder Vertragswerkstätte auf seinen Zustand zu überprüfen.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept 12.1 Sixt ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde Leasingnehmer darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde Leasingnehmer ist jedoch berechtigt, seinen Betriebsangehörigen, Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person oder dem Gewerbebetrieb des Kunden Leasingnehmers ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde Leasingnehmer hat sich jedoch davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde Leasingnehmer neben diesen Personen als GesamtschuldnerPersonen.
13.3 12.2 Der Kunde Leasingnehmer hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept Sixt am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept Leasingnehmer Sixt hiervon unverzüglichsofort, in Textform (E-Mail, Brief)möglichst schriftlich, zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 . Bei Gefahr im Verzug Verzuge hat der Kunde Leasingnehmer umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die geeignet sind, die Rechte von Mobility Concept Sixt zu wahren und zu schützen. Der Kunde Leasingnehmer trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept Sixt verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 12.3 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgenSixt. Verändert der Kunde Leasingnehmer das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellenwieder herzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind Tuning),sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde Leasingnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags Vertrages hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept Sixt über.
12.4 Sixt ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu besichtigen und durch eigene Mitarbeiter oder durch die Einschaltung von Dritten, bspw. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5Gutachtern oder Vertragswerkstätte auf seinen Zustand zu überprüfen.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, in Textform (E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik- mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5.
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Samples: Leasing Agreement
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 12.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 12.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 12.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, in Textform (E-Mail, Brief)möglichst schriftlich, zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 12.4 Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle geeigneten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 12.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellenwieder herzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.517.5.
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Samples: Leasing Agreement
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 12.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 12.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 12.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, möglichst in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 12.4 Bei Gefahr im Verzug Verzuge hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 12.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer ihrer
12.6 Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.517.5.
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, in Textform (E-Mail, Brief)möglichst schriftlich, zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr Mobility Concept GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Stand 06/2020 des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellenwieder herzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5.
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Samples: Leasing Agreement
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, in Textform (E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik- mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.519.5.
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Samples: Vario Finanzierungs Verträge
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, in Textform (E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik- mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5.
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EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN. 13.1 Mobility Concept ist Eigentümer des Fahrzeugs. Mobility Concept ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, möglichst in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 Bei Gefahr im Verzug Verzuge hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5.
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13.2 Der Kunde darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Familienangehörigen oder Lebensgefährten [für Unternehmer] sowie Angestellten und Mitarbeitern die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu dem gemäß der Person des Kunden ausgerichteten Verwendungszweck zu erlauben. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit Personen, denen das Fahrzeug überlassen ist, Schäden an oder mit dem Fahrzeug verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen als Gesamtschuldner.
13.3 Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte von Mobility Concept am Fahrzeug durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde Mobility Concept hiervon unverzüglich, möglichst in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief), zu unterrichten und ihm entsprechende Unterlagen vorzulegen.
13.4 Bei 1Bei Gefahr im Verzug Verzuge hat der Kunde umgehend alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Mobility Concept zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von Mobility Concept verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
13.5 Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility Concept. Die Zustimmung kann in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief) erfolgen. Verändert der Kunde das Fahrzeug während der LeasingzeitVertragsdauer, hat er bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeugs führen (Tuning), sind in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in handelsüblichem Rahmen zu beschriften. Bei Beendigung des Vertrags hat er die Beschriftung auf seine Kosten sachgemäß entfernen zu lassen. Dazu gehört auch die Beseitigung eines aus der Beschriftung oder ihrer Entfernung herrührenden Lack- oder sonstigen Schadens am Fahrzeug. Änderungen, Einbauten und Hinzufügungen, die nicht vor Rückgabe des Fahrzeugs entfernt wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Mobility Concept über. Es gilt der Schadenkatalog gemäß Ziffer 18.5.
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Samples: Leasing Agreement