Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 12.1 Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 12.2 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. 12.3 Die Übereignung der Ware an uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen. Nehmen wir im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, gilt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte bezieht, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Wir sind in diesem Fall im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor der Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt. Erweiterte, weitergeleitete und auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 12.1 Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
12.2 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
12.3 Die Übereignung der Ware an uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen. Nehmen wir im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, gilt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte bezieht, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Wir sind in diesem Fall im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor der Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt. Erweiterte, weitergeleitete und auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 12.1 7.1 An den vom Lieferanten angelieferten Waren erhalten wir sofortiges uneinge- schränktes Eigentum nach deren Übergabe mit der Abnahme. Das gleiche gilt für die vom Lieferanten mit gelieferten Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der Lieferant, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.
7.2 Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum Ei- gentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden gehö- renden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten verar- beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
12.2 7.3 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen Ge- genständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung Ver- mischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen an- zusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum Mitei- gentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum Mitei- gentum für uns.
12.3 Die Übereignung 7.4 An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Ware an uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf Lieferant ist verpflich- tet, die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen. Nehmen wir im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, gilt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf unsere Zahlungsverpflichtung Werkzeuge ausschließlich für die jeweiligen Produkte beziehtHerstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehältdie uns gehörenden Werk- zeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl- schäden zu versichern. Wir sind in diesem Fall im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor der Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigtEr ist verpflichtet, etwa erforderliche Wartungen oder Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. ErweiterteEtwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, weitergeleitete und auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossenso bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 12.1 Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen11.1. Von uns beigestellte Stoffe, behalten wir uns hieran das Teile, Behälter, Werkzeuge und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum vorund dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden erfolgt für uns vorgenommenuns.
11.2. Wird unsere Vorbehaltsware beigestellte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitetverarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
12.2 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig anteilsmässig Miteigentum überträgt; der . Der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
12.3 Die Übereignung der Ware an 11.3. Der Lieferant verpflichtet sich, von uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen. Nehmen wir im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, gilt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf unsere Zahlungsverpflichtung beigestellte Werkzeuge ausschliesslich für die jeweiligen Produkte beziehtHerstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen und die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
11.4. Der Lieferant verpflichtet sich, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehältvon uns beigestellten Werkzeugen erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Wir sind in diesem Fall im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor der Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt. ErweiterteEtwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, weitergeleitete und auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossenso bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen