Common use of Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) Clause in Contracts

Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer). (1) Als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten vom Auftragnehmer beauftragte Auftragsverarbeiter, deren Dienstleistungen sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht dazu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen und Reinigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer). (1) 7.1. Als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten vom Auftragnehmer beauftragte Auftragsverarbeiter, deren Dienstleistungen sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht dazu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen Post- /Transportdienstleistungen und Reinigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: www.vsa.de

Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer). (1) Als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten vom Auftragnehmer beauftragte AuftragsverarbeiterAuf- tragsverarbeiter, deren Dienstleistungen sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehenbe- ziehen. Nicht dazu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als TelekommunikationsleistungenTelekommunikations- leistungen, Post-/Transportdienstleistungen und Reinigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche ver- tragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer). (1) Als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten vom Auftragnehmer beauftragte Auftragsverarbeiter, deren Dienstleistungen sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht dazu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen und Reinigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer). (1) 7.1. Als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten vom Auftragnehmer beauftragte Auftragsverarbeiter, deren Dienstleistungen sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht dazu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen Post- /Transportdienstleistungen und Reinigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit derDatensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche vertragli- che Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

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