Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services Musterklauseln

Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von PICS die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet PICS nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von Alpha 148 die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet Alpha 148 nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet. Zudem schuldet Alpha 148 lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von CN-Solutions die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet CN-Solutions nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet. Zudem schuldet CN-Solutions lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von PCODE die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet PCODE nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von PRECOM die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von ROTA die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet ROTA nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von COCOMA die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet COCOMA nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von GO.WEST die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet GO.WEST nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von pixelart die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet pixelart nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet. Zudem schuldet pixelart lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von XXXXXX XXXXXXXXX die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet XXXXXX XXXXXXXXX nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.