Common use of Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung Clause in Contracts

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung. Die Beteiligung ist eine langfristige Kapitalanlage. Die Übertra- gung bzw. Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist grundsätz- lich nur zum Jahresende möglich und bedarf der Zustimmung der Treuhandkommanditistin. Die Zustimmung darf durch die Treuhandkommanditistin nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Allerdings kann sich die Veräußerung als unmöglich er- weisen oder mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, da kein geregelter Markt für den An- und Verkauf von Gesellschafts- anteilen des Publikums-AIF existiert. Ein Verkauf der Gesell- schaftsanteile kann unter Umständen unter hohen Wertverlusten stattfinden. Weiterhin besteht laut Gesellschaftsvertrag kein or- dentliches Kündigungsrecht während der planmäßigen Laufzeit. Insbesondere besteht daher das Risiko, dass der Anleger, der zu einem künftigen Zeitpunkt auf einen Verkauf seiner Beteiligung angewiesen ist, diese nicht zeitnah oder zu einem Wert realisie- ren kann, der unter den prognostizieren Gesamtausschüttungen liegt.

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