Eingetragener Sitz Musterklauseln

Eingetragener Sitz. Der eingetragene Sitz der Gesellschaft befindet sich in Bertrange, Großherzogtum Luxemburg. Zweigstellen, Tochtergesellschaften oder andere Geschäftsstellen können auf Beschluss des Verwaltungsrats innerhalb und außerhalb des Großherzogtums Luxemburg (aber keinesfalls in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Territorien oder Besitztümern) errichtet werden. Stellt der Verwaltungsrat fest, dass außergewöhnliche politische oder kriegerische Ereignisse eingetreten sind oder bevorstehen, aufgrund derer eine Beeinträchtigung der normalen Aktivitäten der Gesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz oder der reibungslosen Kommunikation zwischen ihrem Sitz und Personen im Ausland zu befürchten ist, kann der Sitz vorübergehend ins Ausland verlegt werden, bis diese außergewöhnlichen Umstände vollständig behoben sind; solche vorübergehenden Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf die Nationalität der Gesellschaft, die ungeachtet der vorübergehenden Verlegung ihres Sitzes eine luxemburgische Gesellschaft bleibt.