Eingruppierung, Entgelt, Kinderzulage, Jahressonderzahlung Musterklauseln

Eingruppierung, Entgelt, Kinderzulage, Jahressonderzahlung. 22 Eingruppierung, Entgelt § 23 Kinderzulage
Eingruppierung, Entgelt, Kinderzulage, Jahressonderzahlung. 15 § 22 Eingruppierung, Entgelt 15 § 23 Kinderzulage 16 § 24 Jahressonderzahlung 16 § 25 Leistungsentgelte 17 § 26 Sachleistungen 18 V. Sozialbezüge 18 § 27 Jubiläen 18 § 28 Entgeltfortzahlung im Todesfall 18 § 29 Zusätzliche Alters- und Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 § 00x Xxxxxxxxxxxxxxxx xx xxx Xxxxxx- und Hinterbliebenenversorgung 19 § 30 Entgeltumwandlung 20
Eingruppierung, Entgelt, Kinderzulage, Jahressonderzahlung. 22 Eingruppierung, Entgelt 26 § 23 Kinderzulage 27 § 24 Jahressonderzahlung 27 § §‌‌‌ 25 26 Leistungsentgelte - Zielvereinbarung - Leistungsvereinbarung - Bewertungsausschuss Sachleistungen 31 32

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.