Einhaltung der Regelstudienzeit Musterklauseln

Einhaltung der Regelstudienzeit. Die HTW Dresden strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 95,5 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die HMT Leipzig strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regel- studienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 93 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die MFL strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Studierenden im Winter- semester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2021 bis 2024) in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie von 93 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die HSM strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 91,5 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die TUBAF strebt von 2023 bis 2024 einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 89 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die WHZ strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 90 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die TU Dresden strebt von 2023 bis 2024 einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 93 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die TUC strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 87 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die HGB Leipzig strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 88 % an.
Einhaltung der Regelstudienzeit. Die UL strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 80 % an.