Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die ebase sind sich darüber einig, dass die ebase ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen und sonstigen bei der ebase verwahrten Ver- mögensgegenständen erwirbt. Die ebase erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die ebase aus der bankmäßigen Ge- schäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontogutha- ben).
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Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die ebase sind sich darüber einig, dass die ebase ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen und sonstigen bei der ebase verwahrten Ver- mögensgegenständen Vermögensge- genständen erwirbt. Die ebase erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die ebase aus der bankmäßigen Ge- schäftsverbindung zustehen Geschäftsverbindung zuste- hen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontogutha- benKontoguthaben).
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Einigung über das Pfandrecht. Der Kunde und die ebase sind sich darüber einig, dass die ebase ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen und sonstigen bei der ebase verwahrten Ver- mögensgegenständen Vermögensgegenständen erwirbt. Die ebase erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die ebase aus der bankmäßigen Ge- schäftsverbindung zustehen Geschäftsverbindung zuste- hen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontogutha- benKontoguthaben).
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