Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks. Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Rahmenkreditvertrag
Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks. Lastschriften Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Für Lastschriften aus anderen Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten Sonderbedingungen. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks. Lastschriften sowie und Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung Bezahlt- Meldung absendet. Lastschriften und Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank einer Landeszentralbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank Landeszentralbank festgesetzten Zeitpunkt an die Abrechnungsstelle zurückgegeben werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks. Lastschriften sowie und Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Lastschriften und Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank einer Landeszentralbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank Landeszentralbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben an die Abrechnungsstelle zurück- gegeben werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen