Common use of Einlösungsbeitrag Clause in Contracts

Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung – das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können – dürfen wir vom Vertrag zurück- treten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- tisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Ihre laufende Beitragszahlung endet • mit Beendigung Ihres Vertrags durch Sie (siehe § 9) oder die IDEAL, • mit Ablauf des Monats des Eintritts des Versicherungsfalls oder • mit Ablauf der Versicherungsdauer. Sie können Ihren Beitrag immer zum nächsten Termin der Beitragszahlung ändern. So können Sie Beiträge erhöhen, verringern oder komplett streichen. Die Anpassungen des Beitrags haben Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Leistung. Erhöhen Sie Ihre Beiträge, steigt auch Ihre Leistung entsprechend. Dafür legen wir eine weitere IDEAL TotalProtect für Sie an. Dabei rechnen wir mit Grundlagen, die wir zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft verwenden. Maßgebend für den Beitrag ist das aktuelle Alter der Versicherten Person zum Zeit- punkt der Erhöhung und die restliche Versicherungsdauer des ursprünglichen Vertrags. Verringern Sie Ihre Beiträge, verringert sich auch Ihre Leistung entsprechend. Es gelten die Voraussetzungen für Vertragsänderungen (siehe § 8 Absatz 1) und die Tarifgrenzen gemäß § 1 Absatz 3. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen zur Nachversicherungsgarantie gemäß § 13.

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Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags – das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können – dürfen wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutzVersicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- tisch automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen müs- sen wir Sie ebenfalls hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Ihre laufende Beitragszahlung endet • mit Beendigung Ihres Vertrags durch Sie (siehe § 915) oder die IDEAL, • mit Ablauf des Monats des Eintritts des Versicherungsfalls IDEAL (siehe § 16) oder • mit Ablauf der VersicherungsdauerEnde des Monats, in dem die Versicherte Person stirbt. Zu viel gezahlte Beiträge zahlen wir Ihnen zurück. Sie können Ihren außerhalb der in § 8 vereinbarten Nachversicherungsgarantie und der in Absatz 7 dieses Paragrafen geregelten Dynamiker- höhungen der Beiträge und Leistungen beantragen, dass sich Ihr Beitrag immer zum nächsten Termin der Beitragszahlung änderneiner Folgebeitragszahlung ändert. So Dabei können Sie Beiträge erhöhenbeantragen, verringern Ihre Folgebeitragszahlungen zu erhöhen oder komplett streichenzu verringern. Ihren Antrag auf Änderung Ihrer Folgebeitragszah- lungen müssen Sie uns in Textform zwei Wochen vor der geplanten Änderung mitteilen. Ihre beantragte Änderung wird wirksam, wenn wir Ihren Antrag annehmen. Die Anpassungen des Beitrags haben Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Leistung. Erhöhen Sie Ihre Beiträge, steigt auch Ihre Leistung entsprechend. Dafür legen wir eine weitere IDEAL TotalProtect für Sie anLeistungen. Dabei rechnen berechnen wir den neuen Beitrag mit den Grundlagen Ihres bestehenden Vertrags. Bieten wir Ihren Tarif zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht mehr an, berechnen wir den neuen Beitrag für Ihr IDEAL PflegeTagegeld mit den Grundlagen, die wir zum zu diesem Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft des IDEAL PflegeTagegeldes verwenden. Maßgebend für den Beitrag ist das aktuelle Alter Ihr Vertrag wird dann auf diesen Tarif umgestellt. Voraussetzung einer Erhöhung ist, dass Ihre Beiträge und Ihre Leistungen weiterhin die tariflichen Unter- und Obergrenzen einhalten. Darüber hinaus muss bei einer Erhöhung Ihrer versicherten Leistungen außerhalb der Versicherten Person zum Zeit- punkt der Erhöhung und die restliche Versicherungsdauer des ursprünglichen VertragsNachversicherungsgarantie eine Risikoprüfung zu dem Ergebnis führen, dass einer Annahme Ihres Änderungswunsches nichts entgegensteht. Verringern Sie Ihre BeiträgeEinzahlungen, verringert verringern sich auch Ihre Leistung Leistungen entsprechend. Es gelten die Voraussetzungen für Vertragsänderungen (siehe § 8 Absatz 1) und die Tarifgrenzen gemäß § 1 Absatz 3. Bitte beachten Sie, dass eine spätere Wiederer- höhung Ihrer Folgebeitragszahlungen nur unter den in Absatz 5 b) genannten Voraussetzungen möglich ist. Eine Wiederhöhung kann zu einer geringeren Versicherungsleistung bei gleichem Beitrag führen, wenn sich die Grundlagen für die Berechnung der wiedererhöhten Versicherungsleistungen im Vergleich zu den vormals verwendeten Grundlagen verändert haben. Voraussetzungen für die Erhöhung sind: • Die Verringerung Ihrer Beiträge wurde vor maximal 36 Monaten durchgeführt. • Die Versicherte Person ist nicht pflegebedürftig. • Es wurden keine Leistungen aufgrund Pflegebedürftigkeit für die Versicherte Person beantragt. Nach einer Verringerung Ihrer Beiträge von mehr als sechs Monaten Dauer ist für die Erhöhung eine erneute Risikoprüfung erforder- lich. Sie können die gesonderten Regelungen zur Nachversicherungsgarantie gemäß Stundung von Beiträgen vereinbaren. Wir verzichten dann auf die rechtzeitige Zahlung von Beiträgen und vereinba- ren einen Termin mit Ihnen, zu dem Sie diese Beiträge nachzahlen müssen. Dieser Termin liegt einen Monat nach dem eigentlichen Zahlungstermin des letzten betroffenen Beitrags. Sie müssen keine Zinsen zahlen. Voraussetzungen für die Beitragsstundung sind: • Ihr IDEAL PflegeTagegeld befindet sich mindestens im vierten Jahr der Vertragslaufzeit. • Sie haben Ihre Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre vollständig und ohne Unterbrechung gezahlt. • Es ist die erste Beitragsstundung zu Ihrem IDEAL PflegeTagegeld. • Der Stundungsbetrag ist nicht höher als der Beitrag für ein halbes Versicherungsjahr. • Ihr IDEAL PflegeTagegeld ist nicht im Pflegerentenbezug. • Ihr IDEAL PflegeTagegeld ist nicht gekündigt. Passen wir im Zeitraum der Stundung den Beitrag nach § 139b an, erhöht sich der Stundungsbetrag ebenfalls.

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Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung – das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können – dürfen wir vom Vertrag zurück- treten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- tisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- schen zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Ihre laufende Beitragszahlung endet • wie im Versicherungsschein vereinbart, • spätestens in dem letzten Monat vor Beginn Ihrer Rentenzahlung (siehe § 1), • mit Beendigung Ihres Vertrags durch Sie (siehe § 913) oder die IDEAL, • mit Ablauf des Monats des Eintritts des Versicherungsfalls IDEAL oder • mit Ablauf der VersicherungsdauerEnde des Monats, in dem die Versicherte Person stirbt. Sie können Ihren Beitrag immer zum nächsten Termin der Beitragszahlung ändern. So können Sie Beiträge erhöhen, verringern oder komplett streichenkom- plett streichen und zusätzliche Einzahlungen leisten. Die Anpassungen des Beitrags haben Auswirkungen auf die Höhe Ihrer LeistungLeistungen. Erhöhen Sie Ihre BeiträgeEinzahlungen, steigt steigen auch Ihre Leistung Leistungen entsprechend. Dafür legen wir eine weitere IDEAL TotalProtect PflegeStarter für Sie an. Dabei rechnen wir mit Grundlagen, die wir zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft verwenden. Maßgebend für den Beitrag ist das aktuelle Alter der Versicherten Person zum Zeit- punkt der Erhöhung und die restliche Versicherungsdauer des ursprünglichen Vertrags. Verringern Sie Ihre Beiträge, verringert sich auch Ihre Leistung entsprechendDie Höchstrente (siehe § 1 Absatz 1 e) darf nicht überschritten werden. Es gelten die Voraussetzungen für Vertragsänderungen (siehe § 8 6 Absatz 1) und ). Verringern Sie Ihre Einzahlungen, verringern sich auch Ihre Leistungen entsprechend. • Bei laufender Beitragszahlung darf Ihr Beitrag nicht weniger als 60 € pro Jahr betragen. Der genannte Mindestbeitrag kann im Einzelfall unterschritten werden, um eine Auflösung Ihres kompletten Vertrags zu vermeiden. Wir prüfen gerne, ob eine solche Änderung möglich ist. • Bei laufender Beitragszahlung darf die Tarifgrenzen gemäß § 1 Absatz 3Dauer der Beitragszahlung nicht weniger als fünf Jahre sein. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen zur Nachversicherungsgarantie gemäß § 13• Bei kombinierter Beitragszahlung darf der anfängliche Einmalbeitrag nicht weniger als 0.000 € betragen.

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Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung - das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können - dürfen wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktre- ten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutzVersicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befindenbefin- den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- tisch automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können kön- nen Sie nur • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, Kündigung • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Ihre laufende Beitragszahlung endet • wie im Versicherungsschein vereinbart, • mit Beendigung Ihres Vertrags durch Sie (siehe § 910) oder die IDEAL, • mit Ablauf des Monats des Eintritts des Versicherungsfalls IDEAL oder • mit Ablauf der VersicherungsdauerEnde des Monats, in dem die Versicherte Person stirbt. Zu viel gezahlte Beiträge zahlen wir Ihnen zurück. Sie können Ihren Beitrag immer zum nächsten Termin haben mit uns eine Dynamik der Beitragszahlung ändern. So können Sie Beiträge erhöhen, verringern oder komplett streichenLeistungen und des Beitrags vereinbart. Die Anpassungen des Beitrags haben Auswirkungen auf die Höhe Ihrer LeistungVersicherungssumme Ihres Vertrages steigt alle 3 Jahre um 500 €. Erhöhen Sie Ihre Beiträge, Mit der Erhöhung steigt auch Ihre Leistung entsprechendder Beitrag. Dafür legen wir eine weitere IDEAL TotalProtect für Sie anVersicherungssumme und Beitrag erhöhen sich dabei nicht im gleichen Verhältnis. Dabei rechnen wir mit Grundlagen, die wir zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft verwenden. Maßgebend für den Beitrag ist das aktuelle Mit zuneh- mendem Alter der Versicherten Person zum Zeit- punkt Person, nimmt die Steigerung des Beitrags zu. Haben Sie zu Beginn des Vertrags einen Teil des Beitrags als Einmalzahlung gezahlt, wird nur die laufende Beitragszahlung erhöht. Sie müssen keine erneute Einmalzahlung leisten. Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin eine Mitteilung. Sie enthält auch die nach der Erhöhung geltenden garantierten Leistungen Ihrer Versicherung. Die Erhöhungen enden: • zum Jahrestag der Versicherung, in dem Jahr in dem die Versicherte Person 85 Jahre alt wird. • drei Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer. • wenn Sie oder wir Ihre IDEAL BestattungsVorsorge vorzeitig beitragsfrei stellen. • wenn die Versicherungssumme für Ihre IDEAL BestattungsVorsorge 00.000 € erreicht hat. Dabei werden alle für die Versicherte Person bei der IDEAL bestehenden Sterbegeldversicherungen angerechnet. • wenn Versicherungsnehmer und Versicherte Person unterschiedlich sind und die restliche Versicherungsdauer des ursprünglichen VertragsVersicherungssumme 0.000 € erreicht hat. Verringern Die Erhöhungen setzen aus, • wenn Sie Ihre Beiträgeeiner Erhöhung innerhalb eines Monats nach dem Termin der Erhöhung widersprechen, verringert sich auch Ihre Leistung entsprechend• wenn ein Beitragsrückstand besteht, • wenn Sie den neuen Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten zahlen. Es gelten die Voraussetzungen für Vertragsänderungen (siehe § 8 Absatz 1) und die Tarifgrenzen gemäß § 1 Absatz 3. Bitte beachten Wurde eine Erhöhung ausgesetzt, erhalten Sie die gesonderten Regelungen zur Nachversicherungsgarantie gemäß § 13nach 3 Jahren ein neues Angebot.

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Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung - das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können - dürfen wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktre- ten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutzVersicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befindenbefin- den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- tisch automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können kön- nen Sie nur • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, Kündigung • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Ihre laufende Beitragszahlung endet • wie im Versicherungsschein vereinbart, • mit Beendigung Ihres Vertrags durch Sie (siehe § 910) oder die IDEAL, • mit Ablauf des Monats des Eintritts des Versicherungsfalls IDEAL oder • mit Ablauf der VersicherungsdauerEnde des Monats, in dem die Versicherte Person stirbt. Zu viel gezahlte Beiträge zahlen wir Ihnen zurück. Sie können Ihren Beitrag immer zum nächsten Termin haben mit uns eine Dynamik der Beitragszahlung ändern. So können Sie Beiträge erhöhen, verringern oder komplett streichenLeistungen und des Beitrags vereinbart. Die Anpassungen des Beitrags haben Auswirkungen auf die Höhe Ihrer LeistungVersicherungssumme Ihres Vertrages steigt alle 3 Jahre um 500 €. Erhöhen Sie Ihre Beiträge, Mit der Erhöhung steigt auch Ihre Leistung entsprechendder Beitrag. Dafür legen wir eine weitere IDEAL TotalProtect für Sie anVersicherungssumme und Beitrag erhöhen sich dabei nicht im gleichen Verhältnis. Dabei rechnen wir mit Grundlagen, die wir zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft verwenden. Maßgebend für den Beitrag ist das aktuelle Mit zuneh- mendem Alter der Versicherten Person zum Zeit- punkt Person, nimmt die Steigerung des Beitrags zu. Haben Sie zu Beginn des Vertrags einen Teil des Beitrags als Einmalzahlung gezahlt, wird nur die laufende Beitragszahlung erhöht. Sie müssen keine erneute Einmalzahlung leisten. Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin eine Mitteilung. Sie enthält auch die nach der Erhöhung geltenden garantierten Leistungen Ihrer Versicherung. Die Erhöhungen enden: • zum Jahrestag der Versicherung, in dem Jahr in dem die Versicherte Person 85 Jahre alt wird. • drei Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer. • wenn Sie oder wir Ihr IDEAL SterbeGeld vorzeitig beitragsfrei stellen. • wenn die Versicherungssumme für Ihr IDEAL SterbeGeld 00.000 € erreicht hat. Dabei werden alle für die Versicherte Person bei der IDEAL bestehenden Sterbegeldversicherungen angerechnet. • wenn Versicherungsnehmer und Versicherte Person unterschiedlich sind und die restliche Versicherungsdauer des ursprünglichen VertragsVersicherungssumme 0.000 € erreicht hat. Verringern Die Erhöhungen setzen aus, • wenn Sie Ihre Beiträgeeiner Erhöhung innerhalb eines Monats nach dem Termin der Erhöhung widersprechen, verringert sich auch Ihre Leistung entsprechend• wenn ein Beitragsrückstand besteht, • wenn Sie den neuen Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten zahlen. Es gelten die Voraussetzungen für Vertragsänderungen (siehe § 8 Absatz 1) und die Tarifgrenzen gemäß § 1 Absatz 3. Bitte beachten Wurde eine Erhöhung ausgesetzt, erhalten Sie die gesonderten Regelungen zur Nachversicherungsgarantie gemäß § 13nach 3 Jahren ein neues Angebot.

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