Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichung für den nächsten Geschäftstag. Verrechnungsdatensätze zu Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug, die nach dem Annahmeschluss eingereicht werden, werden zurückgewiesen. Das Einlagen- kreditinstitut wird hierüber informiert.
(2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung. Hierfür stehen folgende (Kommunikations-)Verfahren zur Verfügung: - SWIFTNet FileAct - EBICS Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Verfahren die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über SWIFTNet FileAct (Verfahrensregeln SWIFTNet FileAct)“ bzw. die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl (Verfahrensregeln EBICS)“.
(3) Der Widerruf der eingereichten Aufträge gegenüber der Bank ist ausgeschlossen.
Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichung für den nächsten Geschäftstag.
(2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung. Hierfür stehen folgende (Kommunikations-)Verfahren zur Verfügung: - SWIFTNet FileAct - EBICS Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Verfahren die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über SWIFTNet FileAct (Verfahrensregeln SWIFTNet FileAct)“ bzw. die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl (Verfahrensregeln EBICS)“.
(3) Der Widerruf der eingereichten Aufträge gegenüber der Bank ist ausgeschlossen.
Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).
(2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung oder beleghaft mit Vordruck 4710.
(3) Für die beleglose Einreichung per Datenfernübertragung stehen folgende (Kommunika- tions-)Verfahren zur Verfügung: - SWIFTNet FIN - EBICS Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Verfahren die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über E- BICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl (Verfahrens- regeln EBICS)“ bzw. die für die Nutzung der SWIFT-Dienste und -Produkte geltenden „SWIFT General Terms and Conditions“ sowie die Spezifikationen der im SWIFTNet FIN- Service angebotenen Nachrichtentypen („Message Typs, MT“) gemäß „SWIFT User Hand- book“.
(4) Beleghafte Aufträge kann das Einlagenkreditinstitut nach dem Zugang des Auftrags bei der Bank nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf möglich. Der Wider- ruf von per Datenfernübertragung erteilten Aufträgen ist ausgeschlossen.
Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge zur Übertragung von Liquidität (Liquiditätsüberträge) auf ein anderes bei der Bank geführtes HAM-Konto, auf ein PM-Konto in TARGET2-Bundesbank oder einem ande- ren nationalen TARGET2-Komponentensystem sowie auf ein vorab vom Einlagenkreditinsti- tut gegenüber der Bank benanntes Dotationskonto sind beleglos bis zu der hierfür festge- setzten Annahmeschlusszeit einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträ- ge werden am nächsten Geschäftstag ausgeführt, sofern die Ausführung nicht auftragsge- mäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).
(2) Der Widerruf von Liquiditätsüberträgen ist ausgeschlossen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen der Bank und dem Einlagenkreditinstitut vereinbart. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern.
Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).
(2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung oder beleghaft mit Vordruck 4710.
(3) Für die beleglose Einreichung per Datenfernübertragung steht das (Kommunikations-) Verfahren SWIFTNet FINplus zur Verfügung. Unbeschadet der Regelungen in diesen Ge- schäftsbedingungen gelten für die Nutzung der SWIFT-Dienste und -Produkte die geltenden „SWIFT General Terms and Conditions“ sowie die Spezifikationen der im SWIFTNet FIN- plus-Service angebotenen Nachrichtentypen („SWIFT ISO MX messages“) gemäß „SWIFT CBPR+ user Handbook“.
(4) Beleghafte Aufträge kann das Einlagenkreditinstitut nach dem Zugang des Auftrags bei der Bank nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf möglich. Der Wider- ruf von per Datenfernübertragung erteilten Aufträgen ist ausgeschlossen.