Einreichung und Widerruf von Aufträgen Musterklauseln

Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).
Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichung für den nächsten Geschäftstag. Verrechnungsdatensätze zu Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug, die nach dem Annahmeschluss eingereicht werden, werden zurückgewiesen. Das Einlagen- kreditinstitut wird hierüber informiert.
Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge zur Übertragung von Liquidität (Liquiditätsüberträge) auf ein anderes bei der Bank geführtes HAM-Konto, auf ein PM-Konto in TARGET2-Bundesbank oder einem ande- ren nationalen TARGET2-Komponentensystem sowie auf ein vorab vom Einlagenkreditinsti- tut gegenüber der Bank benanntes Dotationskonto sind beleglos bis zu der hierfür festge- setzten Annahmeschlusszeit einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträ- ge werden am nächsten Geschäftstag ausgeführt, sofern die Ausführung nicht auftragsge- mäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).