Common use of Einreichung Clause in Contracts

Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungsaufträgen hat bei Prior3-Zahlungen mit Vordruck 4182 und bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 zu erfolgen (Ausnahmen siehe Abschnitt II Nummer 9). (3) Überweisungsaufträge sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festgesetzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Überweisungsaufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag. (4) Der Kontoinhaber muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Anga- ben machen: a) Bei Prior1- und Prior3-Zahlungen: - Name des Zahlungsempfängers - Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl und Name des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers - Name und Kontonummer des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum b) Bei SEPA-Überweisungen: - Name des Zahlungsempfängers - IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs- empfängers - Name und IBAN des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum (5) Die Bank behält sich vor, Überweisungsaufträge, bei denen Zweifel an der Echtheit bestehen (z. B. aufgrund von Rasuren oder anderen Änderungen), abzulehnen.

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Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) Überweisungen beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren Haus- bankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Nichtbanken können darüber hinaus auch Überweisungen per Datenträger im EMZ ein- reichen. Die beleglose Einreichung Teilnahme am HBV bzw. EMZ muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungsaufträgen Überweisungen hat bei Prior1- und Prior3-Zahlungen mit Vordruck 4182 und bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 zu erfolgen (Ausnahmen Ausnah- men siehe Abschnitt II Nummer 9)Nr. 8). (3) Überweisungsaufträge Überweisungen sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festgesetzten festge- setzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss per Datenfern- übertragung eingereichte Überweisungsaufträge Überweisungen werden an den Kontoinhaber zurückgegeben; dies gilt nicht für über das SWIFT-System eingereichte Überweisungen. Die Bank weist mit der Rückgabe den Antrag auf Abschluss eines Überweisungs- oder Zahlungsvertrages zurück. Einlieferungen über das SWIFT-System oder per Beleg bzw. Datenträger nach dem An- nahmeschluss gelten als Einreichungen Einlieferungen für den nächsten Geschäftstag. (4) Der Kontoinhaber muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags der Überweisung folgende Anga- ben Angaben machen: a) Bei Prior1- und Prior3-Zahlungen: - Name des Zahlungsempfängers - Begünstigten – Kontonummer des Zahlungsempfängers Begünstigten sowie Bankleitzahl und Name des Zahlungs- dienstleisters Kreditinstituts des Zahlungsempfängers - Begünstigten – Name und Kontonummer des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum– Datum und Unterschrift, soweit für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren der Bank keine abweichenden Bestimmungen zur Legitimation vorgesehen sind. b) Bei SEPA-Überweisungen: - Name des Zahlungsempfängers - IBAN Begünstigten – Internationale Bank-Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers Begünstigten und BIC SWIFT-Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters Kreditinstituts des Zahlungs- empfängers - Begünstigten – Name und IBAN des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum– Datum und Unterschrift, soweit für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren der Bank keine abweichenden Bestimmungen zur Legitimation vorgesehen sind. (5) Die Bank prüft nicht, ob der Begünstigte einer Überweisung oder seine Bankverbin- dung ein Girokonto bei der in der Überweisung angegebenen Stelle der Bank unterhält. (6) Die Bank behält sich vor, ÜberweisungsaufträgeÜberweisungen, bei denen Zweifel an der Echtheit bestehen (z. B. aufgrund von Rasuren oder anderen Änderungen), ) abzulehnen.

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Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungsaufträgen hat bei Prior3-Zahlungen TARGET2- und AZV- Überweisungen mit Vordruck 4182 und 4136, bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 oder mit einer vom ausländischen Zahlungsempfänger erhaltenen IPI (International Payment Instruc- tion) zu erfolgen erfolgen. Dabei sind die jeweiligen Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu beachten. Sofern dem Kontoinhaber bei einem auf Euro lautenden Überweisungsauftrag in den SEPA- Raum die internationale Bank-Kontonummer (Ausnahmen siehe Abschnitt II Nummer 9)IBAN) des Zahlungsempfängers und der SWIFT-Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers vorliegt, ist stets der Vordruck 4130 zu verwenden. (3) Überweisungsaufträge sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festgesetzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Überweisungsaufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag. Dies gilt nicht für über den EÖ-Gateway (Kommunikationsrechner der Bank für die Elektronische Öffnung) eingereichte Überweisungsaufträge; die Bank lehnt mit der Rückgabe die Ausfüh- rung des jeweiligen Überweisungsauftrags ab. (4) Der Kontoinhaber muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Anga- ben Angaben machen: a) Bei Prior1- und Prior3-Zahlungen: - Name des Zahlungsempfängers - Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl und Name des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers - Name und Kontonummer des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum b) Bei SEPA-Überweisungen: - Name des Zahlungsempfängers - IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs- empfängers - Name und IBAN des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum (5) Die Bank behält sich vor, Überweisungsaufträge, bei denen Zweifel an der Echtheit bestehen (z. B. aufgrund von Rasuren oder anderen Änderungen), abzulehnen.

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Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Kontoinhaber ohne Bankleitzahl können darüber hinaus bis zum 30. Dezember 2009 auch Überweisungen per Datenträger zur Ausführung im EMZ einreichen. Bei Datenträgern ist Einreichungstag der Geschäftstag des Zugangs des Datenträgers beim Rechenzentrum der Bank. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungsaufträgen hat bei Prior3-Prior1- und Prior3- Zahlungen mit Vordruck 4182 und bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 zu erfolgen (Ausnahmen siehe Abschnitt II Nummer 9). (3) Überweisungsaufträge sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festgesetzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Überweisungsaufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag. Dies gilt nicht für über den EÖ-Gateway (Kommunikationsrechner der Bank für die Elektronische Öffnung) eingereichte Prior1-Zahlungen; die Bank lehnt mit der Rückgabe die Ausführung des jeweiligen Überweisungsauftrags ab. (4) Der Kontoinhaber muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Anga- ben Angaben machen: a) Bei Prior1- und Prior3-Zahlungen: - Name des Zahlungsempfängers - Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl und Name des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers - Name und Kontonummer des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum b) Bei SEPA-Überweisungen: - Name des Zahlungsempfängers - IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs- empfängers - Name und IBAN des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum (5) Die Bank behält sich vor, Überweisungsaufträge, bei denen Zweifel an der Echtheit bestehen (z. B. aufgrund von Rasuren oder anderen Änderungen), abzulehnen.

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Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungsaufträgen hat bei Prior3AZV-Zahlungen Überweisungen mit Vordruck 4182 und 4136, bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 oder mit einer vom auslän- dischen Zahlungsempfänger erhaltenen IPI (International Payment Instruction) zu erfolgen erfolgen. Dabei sind die jeweiligen Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu beachten. Sofern dem Kon- toinhaber bei einem auf Euro lautenden Überweisungsauftrag in den SEPA-Raum die inter- nationale Bank-Kontonummer (Ausnahmen siehe Abschnitt II Nummer 9)IBAN) des Zahlungsempfängers und der SWIFT-Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers vorliegt, ist stets der Vordruck 4130 zu verwenden. (3) Überweisungsaufträge sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festgesetzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Überweisungsaufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag. (4) Der Kontoinhaber muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Anga- ben machen: a) Bei Prior1- und Prior3-Zahlungen: - Name des Zahlungsempfängers - Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl Bei auf Euro lautenden Überweisungsaufträgen in die EU-/EWR-Staaten und Name des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers - Name und Kontonummer des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum b) Bei die Schweiz (nur bei SEPA-Überweisungen: - Name des Zahlungsempfängers - ): IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs- empfängers Zahlungsempfängers. - Bei auf Euro lautenden Überweisungsaufträgen in Drittstaaten und bei auf ausländi- sche Währung lautenden Überweisungsaufträgen: IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers. Sofern bei diesen Überwei- sungen IBAN und BIC nicht angegeben sind, kann die Bank diese Zahlungen dennoch ausführen, wenn die Kontonummer oder die vollständige Adresse des Zahlungsemp- fängers bzw. der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben werden. - Zielland - Währung - Betrag - Name und Kontonummer bzw. IBAN des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum (5) Die Datum Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Ver- zögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank behält sich vordie Ausführung ablehnen. Kosten und Auslagen, Überweisungsaufträgedie der Bank durch die Nichtbeachtung der Anforderung von IBAN und/oder BIC entstehen, bei denen Zweifel an der Echtheit bestehen (z. B. aufgrund von Rasuren oder anderen Änderungen), abzulehnenwerden dem Kontoinhaber belastet.

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