Common use of Einreichung Clause in Contracts

Einreichung. (1) Die Bank nimmt Einzugsaufträge nach Nummer 1 Absatz 1 beleglos per Datenfern- übertragung im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) zu den hierfür geltenden besonderen Bedingungen entgegen. Die beleglose Teilnahme am EMZ muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. Für die Einlieferung von Scheckbildern gilt Nummer 11 Absatz 1.

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