Währungskonten Musterklauseln

Währungskonten. Sofern der Kunde Aufträge zum Erwerb ausländischer bzw. in ausländi- scher Währung denominierter oder an ausländischen Ausführungsplätzen gehandelter Wertpapiere oder Kontrakte erteilt, wird die Bank gegebe nen- falls entsprechende Währungskonten einrichten, die als Unterkonten des Verrechnungskontos geführt werden.