Einreichung. (1) Überweisungsaufträge von Kontoinhabern gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 sind in den Nachrichtenformaten MT 200 bis 203 über das SWIFT-System einzureichen. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Konventionen ein- gehalten werden. (2) Überweisungsaufträge von öffentlichen Verwaltungen sind mit Vordruck 4136 einzurei- chen. Die Überweisungsaufträge brauchen nur auf dem Blatt I unterschrieben zu werden; auf den Durchschriften genügt die Kontobezeichnung. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass Urschrift und Durchschriften gleichlauten.
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Einreichung. (1) Überweisungsaufträge Überweisungen dürfen von Kontoinhabern gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 sind Kreditinstituten nur in den Nachrichtenformaten MT 200 bis 203 über das SWIFT-System einzureicheneingereicht werden. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Konventionen ein- gehalten eingehalten werden.
(2) Überweisungsaufträge Überweisungen sind von öffentlichen Verwaltungen sind mit Vordruck 4136 einzurei- cheneinzureichen. Die Überweisungsaufträge Überweisungen brauchen nur auf dem Blatt I unterschrieben zu werden; auf den Durchschriften Durch- schriften genügt die Kontobezeichnung. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass Urschrift und Durchschriften gleichlauten.
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Einreichung. (1) Überweisungsaufträge von Kontoinhabern gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 sind in den Nachrichtenformaten MT 200 bis 203 über das SWIFT-System einzureichen. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Konventionen ein- gehalten eingehalten werden.
(2) Überweisungsaufträge von öffentlichen Verwaltungen sind mit Vordruck 4136 einzurei- cheneinzureichen. Die Überweisungsaufträge brauchen nur auf dem Blatt I unterschrieben zu werden; auf den Durchschriften genügt die Kontobezeichnung. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass Urschrift und Durchschriften gleichlauten.
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