Einreihung der Waren. Für die Einreihung der Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien gilt die Zolltarifnomen- klatur der Vertragsparteien, die dem Harmonisierten System des Internationalen Übereinkommens über das harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren von 1983 (im Folgenden "HS") und späteren Änderungen daran entspricht.
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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement