Einreihung von Waren Musterklauseln

Einreihung von Waren. Für die Einreihung von Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien gilt die jeweilige Zolltarifnomenklatur der Vertragsparteien in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System von 2012, das auf dem Internationalen Übereinkommen über das harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren von 1983 (HS) und späteren Änderungen beruht.
Einreihung von Waren. Für die Einreihung von Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien nach diesem Abkommen gilt die im Einklang mit dem Harmonisierten System festgelegte Tarifnomenklatur der jeweiligen Vertragspartei.
Einreihung von Waren. Die Einreihung von Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien entspricht der Einreihung im Einklang mit dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren von 1983 (HS) in der Zolltarifnomenklatur der Re- publik Moldau, die auf dem HS 2007 beruht, und der Zolltarifnomenklatur der Union, die auf dem HS 2012 beruht, und in späteren Änderungen dieser Nomenklaturen.

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  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.