Einreiserecht Musterklauseln

Einreiserecht. Den Staatsangehörigen einer Vertragspartei wird das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei gemäss den in Anhang I festgelegten Bestimmungen eingeräumt.
Einreiserecht. Den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates wird das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des anderen Mitgliedstaates gemäss den in Anlage 1 festgelegten Bestimmungen eingeräumt.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.