Common use of Einrichtung und Ausstattung der notwendigen Räumlichkeiten Clause in Contracts

Einrichtung und Ausstattung der notwendigen Räumlichkeiten. Der Ausrichter ist für die Einrichtung und Ausstattung der eigens für eventuell stattfindende Dopingkontrollen notwendigen Räumlichkeiten zuständig und verantwortlich. Dazu zählen der Dopingkontrollraum (Arbeitsraum) und die WC´s für die Probeabgabe sowie der Warteraum.

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Samples: Muster Ausrichtervertrag Deutsche Meisterschaften, Muster Ausrichtervertrag Deutschen Meisterschaften, Muster Ausrichtervertrag Deutsche Meisterschaften