Ablauf Musterklauseln

Ablauf. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Gültigkeit der Vereinbarung über das SAP Training and Adoption PlusPackage. Insbesondere hat der Auftraggeber nach Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf Rabatte, und jegliche Einzelbestellungen nach Ende der Vertragslaufzeit werden nicht auf den Verpflichtungswert angerechnet.
Ablauf. Für die Realisierung der Zusammenschaltung sind vom VORLEISTUNGSNEHMER folgende Angaben dem VORLEISTUNGSGEBER zu melden: • Name und Adresse des Zusammenschaltungspartners • Ansprechpartner (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) • benötigte Kapazität am PoI • Wunschtermin • Technische Angaben gemäss Anhang 3 - Technische Rahmenbedingungen Die Meldung ist an die im Anhang 5 - Kontakte genannte E-Mail-Adresse zu senden. Der VORLEISTUNGSGEBER prüft innerhalb von zehn Werktagen die Meldung auf Vollständigkeit und informiert den VORLEISTUNGSNEHMER schriftlich über das Ergebnis. Allfällige Ergänzungen oder Korrekturen werden innerhalb von fünf Werktagen vom VORLEISTUNGSGEBER geprüft. Nach Vorliegen der vollständigen und korrekten Meldung erfolgt an den VORLEISTUNGSNEHMER eine Auftragsbestätigung.
Ablauf. Eröffnung Ablauf der Spiele Dauer Ansager/in (englisch) Namensschilder/Fahnenträger Ballausgabe/-verwalter/in Einmarsch: Reihenfolge/Weg/Musik/Aufstellung Xxxxxxxxx/in Ablauf Eröffnungszeremonie Ergebnisdienst Ausmarsch: Reihenfolge/Weg/Musik Text/Musik Ablauf (wer wird geehrt; wer ehrt; wann wird geehrt) Urkundenschreiber/in Urkunden/Ehrenpreise/Blumen Siegerpodest 1. Verantwortlicher für die Dopingkontrollen seitens des Ausrichters
Ablauf. Ist der Zusammenschaltungspartner an einer Variante 2 – Zusammenschaltung interes- siert, so teilt er dies der A1 Telekom Austria mit. Der Zusammenschaltungspartner gibt der A1 Telekom Austria bei Bestellung der Zusammenschaltung ausdrücklich bekannt, dass eine Variante 2 der Zusammenschaltung bestellt wird und an welchem NÜP der A1 Telekom Austria die Verbindung zum Netz des Zusammenschaltungspartners erfolgen soll. Die A1 Telekom Austria gibt dem Zusammenschaltungspartner binnen zwei Wochen bekannt, wo der NÜP errichtet werden soll. Befindet sich am Standort bereits ein Kollokationsraum des Zusammenschaltungspartners, kann dieser verlangen, dass der NÜP dort errichtet wird. Existiert bereits ein NÜP gemäß Anhang 2 am gewünschten Standort, kann dieser auch für gegenständlichen Anhang herangezogen werden. Auf Anfrage des Zusammenschaltungspartners erteilt A1 Telekom Austria auch alle weiteren Auskünfte, die erforderlich sind, um eine Entscheidung über die Sinnhaftigkeit der Realisierung eines NÜP an der von A1 Telekom Austria genannten Stelle zu treffen. In der Folge vereinbaren die Parteien alle weiteren für die Zusammenschaltung relevanten Details. A1 Telekom Austria errichtet an der dem Zusammenschaltungspartner bekannt gegebenen Stelle einen Verteilerkasten, in dem je ein Singlemode LWL-Kabel beider Vertragspartner jeweils in einer Endverschlussmuffe aufgeführt wird. Die Übergabe in einem Kollokationsraum erfolgt auf einem Patchfeld. Die Verbindung der Kabel wird über Patchkabel hergestellt. Der Verteilerkasten mit den Endverschlussmuffen bzw. das Patchfeld stellt den NÜP (gegebenenfalls auch mehrere NÜPs, siehe unten) dar, für dessen Instandhaltung und Wartung die A1 Telekom Austria verantwortlich ist. A1 Telekom Austria ist der Zutritt zu den Kollokationsräumen bzw. zum NÜP bei vereinbarten Regelbegehungen, für Zwecke der Instandhaltung, Reinigung, Montage, Störungseingrenzung und Störungsbeseitigung sowie bei Gefahr in Verzug gestattet. Der Leitungsabschnitt zwischen den beiden angrenzenden Netzkomponenten (in der Abbildung 3 als „Leitungsabschnitt 2“ gekennzeichnet und rot dargestellt) kann aus technischen Gründen nicht aktiv überwacht werden und unterliegt daher - bis zur gemeinsamen Feststellung der Zuständigkeit der Störung - nicht den für die restlichen Leitungsabschnitte geltenden Entstörzeiten.
Ablauf. Hat die Knappschaft einen Patienten identifiziert, auf den die unter II. beschriebenen Punkte zutreffen, informiert sie den am Vertrag teilnehmenden Hausarzt schriftlich. Diesem Schreiben ist eine Einverständniserklärung der Patientin/ des Patienten (Anhang a) beigefügt. Die Hausärztin/ der Hausarzt informiert die Patientin/ den Pati- enten ausführlich über die Hintergründe des Arzneimittelchecks. Sofern die Patientin/ der Patient teilnehmen möchte, wird die von der Patientin/ dem Patienten unterschriebene Einverständ- niserklärung (Anhang a) durch die Hausärztin/ den Hausarzt zurück an die Knappschaft gefaxt (Faxnr.:xxxx). Nach Zustimmung des Patienten übermittelt die Krankenkasse dem teilnehmenden Hausarzt, bei dem der Versicherte einge- schrieben ist, die Liste der Wirkstoffe, die in den letzten vier Quartalen verordnet wurden. Dieser Gesamtverordnungsana- lyse ist auch der Bezug zu weiteren möglichen verordnenden Ärzten zu entnehmen. Zunächst überprüft der teilnehmende Arzt, ob für diesen Patien- ten alle relevanten Diagnosen gemäß dem aktuellen ICD-10 Code unter der Verwendung der Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (G, A, V, Z), bei Diagnosen mit Seitenlokali- sationen die zusätzliche Angabe eines Zusatzkennzeichens (R, L, B), aufgeführt wurden. Ggf. aktualisiert er die Kodierung ent- sprechend. Sofern A, V oder Z nicht zutreffend sind, ist das Zusatzkennzeichen G anzugeben. Der Hausarzt erfragt beim ausgewählten Patienten, welche frei verkäufliche Arzneimittel, die nicht verordnet wurden, zusätzlich in Selbstmedikation eingenommen werden.. Der Hausarzt prüft die vorliegende Wirkstoffliste und die Infor- mationen des Patienten über die Selbstmedikation insbesonde- re hinsichtlich folgender Punkte: ▪ unerwünschte Arzneimittelwirkungen ▪ Doppel- oder Mehrfachverordnungen ▪ Tagestherapiedosen ▪ Empfehlungen der aktuellen „Priscus-Liste“ ▪ Besonderheiten bei Kindern Die Maßnahmen, die aus dem Medikationscheck resultieren (Absetzung eines Medikaments, Modifikation der Medikation oder das Pausieren bei der Einnahme bestimmter Medikamen- te), werden auf der Verordnungsliste vom Arzt dokumentiert.
Ablauf. Ihr Unternehmen stellt der VIZ Sicherheitsdatenblätter für von ihm vertriebene Stoffe/Gemische oder Produkte – insbesondere für solche Stoffe/Gemische oder Produkte, die als Gefahrstoff und/oder als Gefahrgut klassifiziert sind und auf denen die VIZ-Notrufnummer angegeben wird – auf elektronischem Weg in Form von PDF-Files zur Verfügung. Die Bezeichnung der PDF-Files muss gleichlautend mit dem auf dem Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 1.1 genannten Namen des Produkts sein. Wir ersuchen um Übermittlung der Sicherheitsdatenblätter per E-Mail an XXX@xxxx.xx bzw. bei umfangreichen Datenmengen um Kontaktaufnahme für eine alternative Übermittlungsvariante (z. B. verschlüsselter USB Stick oder einen geschützten Upload-Bereich). Das Unternehmen ist für die sachliche Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Information verantwortlich. Die VIZ pflegt die Sicherheitsdatenblätter bzw. allenfalls die medizinischen Datenblätter des Unter- nehmens in die VIZ-eigene Datenbank ein. Damit stehen die Informationen für jeden Notfallanruf sofort zur Verfügung. Das Unternehmen verpflichtet sich, aktuelle Sicherheitsdatenblätter, allenfalls die neuen medizi- nischen Datenblätter bzw. die Rahmenrezepturen, und Änderungen der Sicherheitsdaten umge- hend der Vergiftungsinformationszentrale zu senden (XXX@xxxx.xx). Um unseren Service in Ihrem Sinn bestmöglich durchführen zu können, sind wir darauf angewiesen, Ihre Sicherheitsdatenblätter immer aktuell aufliegen zu haben.
AblaufDer Vertragspartner 2 hat im Interesse einer reibungslosen Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung die Informationen über den geplanten Veranstaltungsablauf sowie den Personalbedarf bis spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bekannt zu geben.
Ablauf. 3.2.1 Die Bestimmungen für die Art und Weise der Übermittlung der veröffentlichungspflichtigen Meldungen an APA-OTS und die entsprechende Veröffentlichung durch APA-OTS werden im Vertrag näher definiert. 3.2.2 Der Vertragspartner hat bei der erstmaligen Inanspruchnahme der gegenständlichen Dienste ein Stammdatenblatt auszufüllen, wo im Vertrag näher definierte Daten anzuführen sind. Änderungen sind APA-OTS unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Dienste kann neben diesen Stammdaten die Bekanntgabe weiterer Daten durch den Vertragspartner notwendig sein. Diese sind APA-OTS seitens des Vertragspartners unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach entsprechender Anfrage schriftlich bekannt zu geben.
Ablauf. Diese Lizenz läuft mit sofortiger Wirkung ab, wenn eine der Parteien ihre Geschäftstätigkeit aus beliebigem Grund einstellt. Falls eine der Parteien zahlungsunfähig wird, einen Konkursverwalter zugewiesen erhält, liquidiert wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder wenn gegen sie ein Insolvenzverfahren beantragt und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird, steht es der anderen Partei frei, entweder (i) die Lizenz durch Kündigung gegenüber der anderen Partei aufzuheben oder (ii) diese Lizenz weiterzuführen, ohne auf ihre Rechte oder Rechtsmittel, die ihr andernfalls zustehen würden, zu verzichten.
Ablauf. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen laufen mit Abschluss der Dienstleistungen und der vollständigen Bezahlung dieser Dienstleistungen ab, es sei denn, sie wurden gemäß diesem Abschnitt vorzeitig gekündigt.