Common use of Einrichtungen Clause in Contracts

Einrichtungen. 1. Der Mieter kann außerdem bestimmte Einrichtungen mieten wie einen Versammlungsraum, ggf. mit zusätzlichen Angeboten wie Getränken und Speisen, Konferenztechnik und Internetnutzung. Falls in diesem Zusammenhang vereinbart wird, dass die Zahlung vor Ort vom Mieter geleistet wird, bedeutet dies, dass der Mieter bezüglich der Miete für diese Einrichtungen direkt einen Vertrag mit dem betreffenden (Park)standort eingeht.

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