Einsatz von Karten Musterklauseln

Einsatz von Karten. 6.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht weiter verpflichtet, die Berechtigung desjenigen, der eine Aral Card (ROUTEX) vorlegt, zu prüfen, solange eine Online-Authentifizierung erfolgt durch die Eingabe der korrekten PIN (oder eines anderen dem Kunden von B2M mitgeteilten Sicherheitsverfahren (z.B. digitale Verfahren)) oder falls dies nicht möglich sein sollte, (i) durch eine mit der auf der Rückseite der Aral Card (ROUTEX) übereinstimmende Unterschrift legitimiert hat oder ii) durch die Akzeptanzstelle eine Überprüfung des auf der Vorderseite der Aral Card (ROUTEX) aufgeprägten amtlichen Kennzeichens stattgefunden hat. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höhe eines etwaig ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt ist. B2M behält sich das Recht vor, neue Verfahren zur Kartensicherheit einzuführen, bestehende Verfahren zu ändern oder anzupassen. Insbesondere kann B2M zusätzlich die Möglichkeit zur Nutzung einer digitalen Aral Card (ROUTEX) und weitere digitale Verfahren (z.B. In-Car-Payments) dem Kunden anbieten. Soweit nicht anderweitig bestimmt, gelten die AGB entsprechend auch für diese weiteren Verfahren. Zusätzlich oder ergänzend kann B2M die Nutzung dieser Verfahren von weitergehenden Bedingungen abhängig machen. Der Kunde wird die von B2M zur Transaktionssicherheit (z.B. Absicherung von In-App-Payments) mitgeteilten Verfahren befolgen. B2M ist nicht verpflichtet, Transaktionen auszuführen, die nicht den Vorgaben des mitgeteilten Verfahrens entsprechen. Auf die Geltung von Ziffer 10.1 wird ausdrücklich hingewiesen.
Einsatz von Karten. 5.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht weiter verpflichtet, die Be- rechtigung desjenigen, der eine Aral Card (ROUTEX) vorlegt, zu prüfen, wenn diese Person sich solange eine Online-Authentifizierung erfolgt durch die Eingabe der korrekten PIN oder, falls die nicht möglich sein sollte, (i) durch eine mit der auf der Rückseite der Aral Card (ROUTEX) übereinstimmende Unterschrift legitimiert hat oder (ii) durch die Akzeptanzstelle eine Überprü- fung des auf der Vorderseite der Aral Card (ROUTEX) aufgeprägten amtlichen Kennzeichens stattgefunden hat. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höhe des ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt ist.
Einsatz von Karten. 56.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht weiter verpflichtet, die Berechtigung desjenigen, der eine bp Tankkarte (ROUTEX) vorlegtfür Waren und Dienstleistungen nutzt, zu prüfen, wenn diese Person sich solange eine Online- Authentifizierung erfolgt durch die Eingabe der korrekten PIN oder durch ein anderes dem Kunden von B2M mitgeteiltes Sicherheitsverfahren oder, falls dies nicht möglich sein sollte, (i) durch eineLegitimation mit der auf der Rückseite der bp Tankkarte (ROUTEX) übereinstimmende Unterschrift legitimiert hat oder (ii) durch die Akzeptanzstelle eine Überprüfung des auf der Vorderseite der bp Tankkarte (ROUTEX) aufgeprägten behördlichen Kennzeichens durch die Akzeptanzstellestattgefunden hat. Für den Bezug von Xxxxx gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Regelungen. Bei Nutzung der virtuellen bp Tankkarte erfolgt eine Online-Authentifizierung durch 56. Use of cards 56.1 The Accepted LocationParticipating Provider and its staff are under no obligation to check whether the person presentingusing a bp Fuel Card (ROUTEX)for a purchase of Goods and Services is the authorised user as long as that person has completed an online authentication process by entering the correct PIN or by completing some other security process which B2M has notified the customer of or, where this is not possible, (i) has identified themselves by a signature matching the signature appearing on the reverse of the bp Fuel Card (ROUTEX); or (ii) the Accepted LocationParticipating Provider has checked the vehicle registration number imprinted on the front of the bp Fuel Card (ROUTEX). For the purchase of electricity by charging the provisions set forth in Section 5 apply. When using virtual bp Fuel Cards, an online authentication process is completed by verification carried out eine Verifizierung über das Endgerät des Karteinhabers oder mithilfe eines anderen dem Kunden von B2M mitgeteilten Sicherheitsverfahrens. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höhe deseines etwaig ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt ist. B2M behält sich das Recht vor, neue Verfahren zur Kartensicherheit einzuführen und bestehende Verfahren zu ändern oder anzupassen. Insbesondere kann B2M dem Kunden zusätzlich weitere digitale Verfahren (z.B. In-Vehicle-Payments) anbieten. Soweit nicht anderweitig bestimmt, gelten die AGB entsprechend auch für diese weiteren Verfa...
Einsatz von Karten. 56.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht weiter verpflichtet, die Berechtigung desjenigen, der eine bp Tankkarte (ROUTEX) vorlegtfür Waren und Dienstleistungen nutzt, zu prüfen, wenn diese Person sich solange eine Online- Authentifizierung erfolgt durch die Eingabe der korrekten PIN oder durch ein anderes dem Kunden von B2M mitgeteiltes Sicherheitsverfahren oder, falls dies nicht möglich sein sollte, (i) durch eineLegitimation mit der auf der Rückseite der bp Tankkarte (ROUTEX) übereinstimmende Unterschrift legitimiert hat oder (ii) durch die Akzeptanzstelle eine Überprüfung des auf der Vorderseite der bp Tankkarte (ROUTEX) aufgeprägten behördlichen Kennzeichens durch die Akzeptanzstellestattgefunden hat. Für den Bezug von Xxxxx gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Regelungen. Bei Nutzung der virtuellen bp Tankkarte erfolgt eine Online-Authentifizierung durch 56. Uporaba kartica 56.1 Prodajna mjesta koja prihvaćaju karticu i njihovo osoblje nisu dužni dodatno provjeriti ovlaštenje osobe koja predočiupotrebljava bp karticu za gorivo (ROUTEX)za robu i usluge ako se ta osoba legitimirala unosom ispravnog PIN-a u slučaju mrežne provjere autentičnosti ili putem drugog sigurnosnog postupka koji je Kupcu dostavilo društvo B2M ili, ako to nije moguće, (i) potpisompotpisa koji se podudara s potpisom na poleđini bp kartice za gorivo (ROUTEX) ili (ii) ako je prodajno mjesto koje prihvaća karticu provjerilo službenu oznaku na prednjoj strani bp kartice za gorivo (ROUTEX).provjerom službene oznake na prednjoj stranici bp kartice za gorivo putem prodajnog mjesta koje prihvaća karticu. Za nabavu električne energije primjenjuju se propisi navedeni pod točkom 5. Prilikom uporabe virtualne xx xxxxxxx xx xxxxxx xxxx xx xxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx verifikacijom putem eine Verifizierung über das Endgerät des Karteinhabers oder mithilfe eines anderen dem Kunden von B2M mitgeteilten Sicherheitsverfahrens. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höhe deseines etwaig ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt ist. B2M behält sich das Recht vor, neue Verfahren zur Kartensicherheit einzuführen und bestehende Verfahren zu ändern oder anzupassen. Insbesondere kann B2M dem Kunden zusätzlich weitere digitale Verfahren (z.B. In-Vehicle-Payments) anbieten. Soweit nicht anderweitig bestimmt, gelten die AGB entsprechend auch für diese weiteren Verfahren. ...
Einsatz von Karten. 5.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht verpflichtet, die Berechtigung desjenigen, der eine BP Tankkarte (ROUTEX) vorlegt, zu prüfen, wenn diese Person sich insbesondere (i) durch die Eingabe der korrekten PIN oder (ii) durch eine mit der auf der Rückseite der BP Tankkarte (ROUTEX) geleisteten Unterschrift übereinstimmende Unterschrift legitimiert hat. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höhe des ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der unter (i) bis (ii) aufgeführten Bedingungen erfüllt ist.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und