Einschaltung von Zwischenkommissionären. Die ebase wird die im Ausland angeschafften Investmentanteile im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream International S.A.) beauftragen. Die Verwahrung der Fondsanteile unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den/die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Einschaltung von Zwischenkommissionären. Die ebase wird die im Ausland angeschafften Investmentanteile Fondsanteile im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream International S.A.) beauftragen. Die Verwahrung der Fondsanteile unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den/die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen.
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Einschaltung von Zwischenkommissionären. Die ebase wird die im Ausland angeschafften Investmentanteile im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer Ver- wahrer (z. B. Clearstream International S.A.) beauftragen. Die Verwahrung der Fondsanteile unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts Verwah- rungsorts und den für den/die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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