Einschränkungen des Kreises der Förderungswerbenden Musterklauseln

Einschränkungen des Kreises der Förderungswerbenden. Die Berechtigung zur Antragstellung kann für Förderungswerbende bzw. Beteiligte in den spe- zifischen Ausschreibungen aus sachlichen bzw. förderungspolitischen Gründen eingeschränkt werden.