Common use of Einspruchsrecht Clause in Contracts

Einspruchsrecht. Gegen die Entscheidung der Körung kann bei Formfehlern Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur schriftlich innerhalb von acht Tagen nach dem Körtermin und unter Zahlung eines Sicherheits- betrages in Höhe der dreifachen Körgebühr beim Körbezirk (Landesverband) erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Landeszuchtwart im Benehmen mit den Körrichtern. Der Vorsitzende des Landesverbandes ist zu betei- ligen. Die Sicherheitsgebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Anderenfalls verfällt sie zu- gunsten des Veranstalters. Die Körordnung wird ergänzender Bestandteil der ZEB, diese bleibt uneingeschränkt gültig. Insbesondere die Anforde- rung an Zuchttiere nach Ziffer 2.3 der ZEB behält als Mindestanforderungen Gültigkeit. Ebenso werden die Bestim- mungen der Richterordnung von der Körordnung nicht tangiert. Das Körblatt ist ein Zusatzzertifikat zur Ahnentafel, das bei nachträglicher Veränderung des Exterieurs eines Teckels (z.B. am Gebiss oder an der Rute) ein wertvoller Beleg zur Erhaltung der Zuchtzulassung ist. Das Körblatt ist nicht geeignet, auf Ausstellungen zur Beeinflussung von Richterentscheidungen Verwendung zu finden. Die vorgestellten bewerteten Hunde erhalten zusätzlich zum Körblatt die Anlage mit Gebissbewertung zur Vorlage bei Zuchtschauen. Diese Körordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Appears in 2 contracts

Samples: www.zwickau-sachsenteckel.de, www.badischer-dachshund.de

Einspruchsrecht. Gegen die Entscheidung der Körung kann bei Formfehlern Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur schriftlich innerhalb von acht Tagen nach dem Körtermin und unter Zahlung Zah- lung eines Sicherheits- betrages Sicherheitsbetrages in Höhe der dreifachen Körgebühr beim Körbezirk (Landesverband) erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Landeszuchtwart im Benehmen mit den KörrichternKör- richtern. Der Vorsitzende des Landesverbandes ist zu betei- ligenbeteiligen. Die Sicherheitsgebühr wird zurückgezahltzu- rückgezahlt, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Anderenfalls verfällt sie zu- gunsten zugunsten des VeranstaltersVeran- stalters. Die Körordnung wird ergänzender Bestandteil der ZEB, diese bleibt uneingeschränkt gültig. Insbesondere Insbe- sondere die Anforde- rung Anforderung an Zuchttiere nach Ziffer 2.3 der ZEB behält behalten als Mindestanforderungen Gültigkeit. Ebenso werden die Bestim- mungen Bestimmungen der Richterordnung von der Körordnung nicht tangierttan- giert. Das Körblatt ist ein Zusatzzertifikat zur Ahnentafel, das bei nachträglicher Veränderung des Exterieurs Exte- rieurs eines Teckels (z.B. am Gebiss oder an der Rute) ein wertvoller Beleg zur Erhaltung der Zuchtzulassung ist. Das Körblatt ist nicht geeignet, auf Ausstellungen zur Beeinflussung von Richterentscheidungen Verwendung zu finden. Die vorgestellten bewerteten Hunde erhalten zusätzlich zum Körblatt die Anlage mit Gebissbewertung Gebissbewer- tung zur Vorlage bei Zuchtschauen. Diese Körordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Appears in 1 contract

Samples: www.teckelklub-thueringenev.de

Einspruchsrecht. Gegen die Entscheidung der Körung kann bei Formfehlern Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur schriftlich innerhalb von acht Tagen nach dem Körtermin und unter Zahlung eines Sicherheits- betrages in Höhe der dreifachen Körgebühr beim Körbezirk (Landesverband) erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Landeszuchtwart im Benehmen mit den Körrichtern. Der Vorsitzende des Landesverbandes ist zu betei- ligen. Die Sicherheitsgebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Anderenfalls verfällt sie zu- gunsten zugunsten des Veranstalters. Die Körordnung wird ergänzender Bestandteil der ZEB, diese bleibt uneingeschränkt gültig. Insbesondere die Anforde- rung an Zuchttiere nach Ziffer 2.3 der ZEB behält als Mindestanforderungen Gültigkeit. Ebenso werden die Bestim- mungen der Richterordnung von der Körordnung nicht tangiert. Das Körblatt ist ein Zusatzzertifikat zur Ahnentafel, das bei nachträglicher Veränderung des Exterieurs eines Teckels (z.B. am Gebiss oder an der Rute) ein wertvoller Beleg zur Erhaltung der Zuchtzulassung ist. Das Körblatt ist nicht geeignet, auf Ausstellungen zur Beeinflussung von Richterentscheidungen Verwendung zu findenfin- den. Die vorgestellten bewerteten Hunde erhalten zusätzlich zum Körblatt die Anlage mit Gebissbewertung zur Vorlage bei Zuchtschauen. Diese Körordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Appears in 1 contract

Samples: www.dcn-ev.de